Damit Sie einen Beschluss bildlich vor Augen haben, habe ich Ihnen hier 2 Muster-Beschlüsse verfasst. Passen Sie diese einfach an Ihren Fall in der Dienststelle an.
Muster-Beschluss des Personalrats (1)
- Personalrat der Dienststelle …
- Dienststelle …
- Sitzung am …, Ort: …
TOP 5: Beteiligung des Personalrats – Versetzung von Frau …
Der Personalrat wurde mit Schreiben der Dienststelle vom … gemäß § … LPVG über die beabsichtigte Versetzung von Frau … von … nach … ab dem … unterrichtet. Der Personalrat hat die Angelegenheit in seiner ordnungsgemäß einberufenen Sitzung am … beraten.
Beschluss:
Der Personalrat
stimmt der Versetzung zu.
verweigert die Zustimmung zur Versetzung.
(Falls Zustimmung verweigert wird, muss zwingend eine Begründung erfolgen, z. B.:)
Die Zustimmung wird verweigert, weil der Dienstherr die Schwerbehinderung der Frau … nicht bedacht hat. Frau … ist außerordentlich gehbehindert. Die neue Dienststelle (altes denkmalgeschütztes Gebäude) ist nicht ausreichend barrierefrei. Frau … wäre außerordentlich belastet.
Beschlussergebnis:
- anwesende stimmberechtigte Mitglieder: …
- Ja-Stimmen: …
- Nein-Stimmen: …
- Enthaltungen: …
Der Beschluss wurde mehrheitlich gefasst.
Hinweise zur ordnungsgemäßen Beschlussfassung:
Die Sitzung wurde fristgerecht einberufen.
Die Tagesordnung enthielt den Punkt „Versetzung Frau …“.
Der Personalrat war beschlussfähig.
Ort, Datum: …
Vorsitzende/-r des Personalrats
Muster-Beschluss des Personalrats (2)
- Personalrat der Dienststelle …
- Dienststelle …
- Sitzung am …, Ort: …
TOP 5: Beteiligung des Personalrats – Abordnung von Frau …
Der Personalrat wurde mit Schreiben der Dienststelle vom … gemäß § … LPVG über die beabsichtigte Abordnung von Frau … von … nach … ab dem … unterrichtet. Der Personalrat hat die Angelegenheit in seiner ordnungsgemäß einberufenen Sitzung am … beraten.
Beschluss:
Der Personalrat
stimmt der Versetzung zu.
verweigert die Zustimmung zur Versetzung.
(Falls Zustimmung verweigert wird, muss zwingend eine Begründung erfolgen, z. B.:)
- fehlender bzw. nicht ausreichend dargelegter dienstlicher Grund
Ein dienstlicher Grund für die Abordnung ist nicht nachvollziehbar bzw. nicht hinreichend konkret begründet worden. Die vorgetragenen Gründe lassen nicht erkennen, dass die Abordnung zur ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung der Dienststelle erforderlich ist. - Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme
Die Abordnung ist ein erheblicher Eingriff in die dienstlichen und persönlichen Belange der Kollegin. Mildere Mittel (z. B. organisatorische Maßnahmen innerhalb der bisherigen Dienststelle, Mediation, Aufgabenverlagerung) wurden nicht geprüft oder nicht ausreichend erwogen. - unzumutbare persönliche Belastung
Durch die Abordnung entstehen der Kollegin erhebliche zusätzliche Belastungen (z. B. längerer Arbeitsweg, familiäre Betreuungspflichten), die im Rahmen der Ermessensentscheidung nicht ausreichend berücksichtigt wurden. - Verstoß gegen Gleichbehandlungsgebot/Fürsorgepflicht
Die Maßnahme erscheint nicht mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn vereinbar, da vergleichbare Fälle innerhalb der Dienststelle anders behandelt wurden bzw. eine einseitige Belastung der Kollegin erfolgt.
Beschlussergebnis:
- anwesende stimmberechtigte Mitglieder: …
- Ja-Stimmen: …
- Nein-Stimmen: …
- Enthaltungen: …
Der Beschluss wurde mehrheitlich gefasst.
Hinweise zur ordnungsgemäßen Beschlussfassung:
Die Sitzung wurde fristgerecht einberufen. Die Tagesordnung enthielt den Punkt „Abordnung Frau …“. Der Personalrat war beschlussfähig.
Ort, Datum: …
Vorsitzende/-r des Personalrats
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