Gehen Sie diese Checkliste durch, wenn in Ihrer Dienststelle Geflüchtete beschäftigt sind oder beschäftigt werden sollen.
Checkliste: Maßnahmen zur Beschäftigung von Flüchtlingen
- Dienststelle und Personalvertretung haben nach § 2 Abs. 1 BPersVG darüber zu wachen, dass alle Angehörigen der Dienststelle nach Recht und Billigkeit behandelt werden.
- Jede Benachteiligung von Personen aus Gründen ihrer Rasse oder wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Abstammung oder sonstigen Herkunft, ihrer Nationalität, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihres Alters, ihrer politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung oder wegen ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Identität ist verboten.
- Sie haben als Personalrat nach § 62 Nr. 7 BPersVG die Aufgabe, die Eingliederung ausländischer Beschäftigter in die Dienststelle und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Beschäftigten zu fördern sowie Maßnahmen zur Bekämpfung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit in der Dienststelle zu beantragen,
- Am besten schließen Sie eine Dienstvereinbarung zur Vermeidung von Fremdenfeindlichkeit ab.
- Gehen Sie als Personalrat aktiv gegen Fremdenfeindlichkeit vor. Werden Sie deshalb am besten präventiv tätig und vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber einen Verhaltenskodex, der folgendermaßen aussehen könnte: „Sämtliche in der Dienststelle Beschäftigten verpflichten sich, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit entgegenzutreten. Alle setzen sich für ein belästigungsfreies Betriebsklima und ein kollegiales Miteinander ein. Dies gilt auch gegenüber Besuchern der Dienstelle und gegenüber in der Dienststelle beschäftigten Fremdfirmenangehörigen. Verstöße gegen diese Grundsätze können arbeitsrechtliche Sanktionen (bis zur außerordentlichen Kündigung oder der Entfernung aus dem Dienst) nach sich ziehen.“
- Sie nutzen die Möglichkeiten der Sprachförderung für Flüchtlinge. Viele unterschiedliche Träger bieten geflüchteten Menschen die Möglichkeit zum Erwerb von Grundkenntnissen der deutschen Sprache an. Häufig werden diese Kurse von der Bundesagentur für Arbeit gefördert.
- Aktiver Personalrat: Sie als Personalrat kümmern sich aktiv um die Integration Ihrer ausländischen Kollegen und insbesondere der Flüchtlinge. Sie schlagen Ihrem Dienstherrn Maßnahmen zur Integration und Verständigung vor und setzen sich selbst aktiv für eine bessere Aufnahme der Kollegen in die Belegschaft ein. Dazu führen Sie regelmäßig Gespräche mit den Betroffenen – und zwar am Arbeitsplatz und in den Abteilungen.
Beschäftigung von Flüchtlingen
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