Checkliste: Umsetzung korrekt?

06. Mai 2023

Nach § 78 Abs. 1 Nr. 6 BPersVG haben Sie ein Mitbestimmungsrecht bei Umsetzungen, wenn diese mit einem Wechsel des Dienstorts verbunden sind. Das heißt, dass Sie der Maßnahme zustimmen müssen. Andernfalls darf Ihr Dienstherr die Umsetzung nicht vornehmen. Prüfen Sie anhand der folgenden Checkliste, ob Ihr Dienstherr korrekt umgesetzt hat:

Checkliste: Umsetzung korrekt?

  • Zuständigkeit Erklärung: Die Umsetzung kann nur von der personalbearbeitenden Dienststelle verfügt werden.
  • Unterzeichnung der Vorlage Erklärung: Hat der Dienststellenleiter oder ein befugter Vertreter unterschrieben?
  • Rechtzeitige und umfassende Unterrichtung Erklärung: Ihr Dienstherr muss Sie als Personalrat rechtzeitig und umfassend unterrichtet haben. • Rechtzeitig ist die Unterrichtung dann, wenn Sie unmittelbar nach der in der Verwaltung entstandenen Idee (vielleicht 1 bis 2 Wochen danach) über die beabsichtigte Umsetzung informiert wurden, etwa in einer Personalratssitzung. • Umfassend ist die Unterrichtung, wenn Sie alle Infos haben, die auch Grundlage der Entscheidung des Dienstherrn gewesen sind.
  • Begründung der Maßnahme Erklärung: Können Sie die Ermessensentscheidung nachvollziehen?
  • Auswirkungen der Umsetzung Erklärung: Welche Auswirkungen hat die Umsetzung für den Beschäftigten? Kommt er in eine andere Lohngruppe?
  • Beteiligung anderer Gremien Erklärung: Wurden – wenn relevant – die Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte informiert?
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