Muster-Dienstvereinbarung: Gesundheitsförderung

18. Januar 2022

Traurig, aber war: Immer mehr Beschäftigte erkranken an Burnout oder psychischen Erkrankungen, weil ihnen der Stress im Job zu viel wird. Hier muss gegengesteuert werden, etwa mit der folgenden Dienstvereinbarung:

MUSTER-DIENSTVEREINBARUNG: GESUNDHEITSFÖRDERUNG

Zwischen dem Personalrat und dem Dienstherrn wird nachfolgende Dienstvereinbarung zur Gesundheitsförderung geschlossen:

§ 1 Gesundheit

Gesundheit ist sowohl das soziale, psychische als auch körperliche Wohlbefinden.

§ 2 Anwendungsbereich

Diese Dienstvereinbarung gilt für alle Beschäftigten der Dienststelle.

§ 3 Gefährdungsbeurteilung über mögliche Belastungsfelder

Mögliche Belastungen der Arbeitnehmer können insbesondere durch die folgenden Punkte entstehen, die in den Gefährdungsbeurteilungen der Arbeitsplätze abzuklopfen sind:

•   Konflikte am Arbeitsplatz, Verhalten von Führungskräften, fehlende persönliche Anerkennung, ungeklärte Zuständigkeiten, Mobbing etc. (sogenannte psychosoziale Belastungen)

•   emotionale Belastungen (z. B. Pflege von Alten und Kranken, aggressive Kunden)

•   belastende Arbeitszeiten (z. B. viel Nacht- und Schichtarbeit, kurzfristige Überstunden, unklare Pausenregelungen, häufige Änderungen des Dienstplans)

•   über- oder unterfordernde Arbeit (z. B. Arbeitsverdichtung, Zeitdruck, sinnentleerte Arbeit)

•   belastende Arbeitsumgebung (z. B. Lärm bei konzentrierter Arbeit, schlechte Beleuchtung)

§ 4 Informationsanspruch der Beschäftigten

Die Beschäftigten werden regelmäßig über alle Schritte der Gesundheitsförderung informiert. Die Information erfolgt auf Personalversammlungen und im Intranet. Der Amtsarzt ist ständiger Ansprechpartner.

§ 5 Arbeitskreis Gesundheit

In der Dienststelle wird ein Arbeitskreis Gesundheit eingerichtet. Diesem Arbeitskreis gehören an:

•   ein Vertreter der Personalabteilung

•   2 Mitglieder des Personalrats

•   der Amtsarzt und die Sifa

Bei Bedarf kann der Arbeitskreis erweitert werden. Er trifft sich mindestens einmal pro Monat.

§ 6 Aufgaben

Der Arbeitskreis Gesundheit nimmt folgende Aufgaben wahr:

•   Er informiert sich regelmäßig über die gesundheitliche Lage in der Dienststelle, etwa durch die Auswertung der Krankenstatistik, Befragen von Beschäftigten etc. Dabei sollen mögliche Belastungen nach § 3 dieser Dienstvereinbarung festgestellt werden. Das BDSG und die DSGVO sind dabei zwingend zu beachten.

•   Er erstellt auf Basis der erhobenen Informationen eine Istanalyse und schlägt dem Dienstherrn mögliche Abhilfemaßnahmen zur Erreichung des Sollzustands vor. Der Dienstherr verpflichtet sich, die Vorschläge innerhalb von 3 Wochen zu prüfen. Ein Vorschlag kann nur abgelehnt werden, wenn er dem Dienstherrn wirtschaftlich nicht zumutbar ist.

§ 7 Aufgaben des Dienstherrn und der Mitarbeiter

Die Beschäftigten haben das Recht, sich jederzeit über gesundheitliche Belastungen beim Arbeitskreis Gesundheit zu beschweren. Dieser hat dem Dienstherrn unverzüglich darüber zu berichten. Der Dienstherr hat dann mit dem Arbeitskreis Abhilfemaßnahmen zu beraten.

§ 8 Inkrafttreten und Beendigung

Diese Dienstvereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Sie kann einseitig durch Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Jahresende oder einvernehmlich durch Aufhebung zu jeder Zeit beendet werden.

Ort, Datum, Unterschriften

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