Möchten Sie als Personalrat Beschlüsse in elektronischer Form durchführen, um Zeit zu sparen, müssen Sie dies in Ihrer Geschäftsordnung verankern. Zum Beispiel so:
Muster: Geschäftsordnung für den Personalrat
Der Personalrat hat in seiner Sitzung vom … die folgende Geschäftsordnung niedergelegt und beschlossen:
§ 1 Personalratssitzungen
Der Personalrat tritt regelmäßig an … zu einer Sitzung zusammen. Aus wichtigem Grund kann der Personalratsvorsitzende zusätzliche außerordentliche Personalratssitzungen einberufen.
§ 2 Einladung zur Personalratssitzung
Die Einladung zu den wöchentlichen Personalratssitzungen hat schriftlich spätestens 3 Tage vor der Sitzung zu erfolgen. Die Tagesordnung ist mit der Einladung bekanntzugeben. Die Schriftform ist auch durch eine Einladung per E-Mail gewahrt. Zu außerordentlichen Personalratssitzungen ist eine kurzfristigere Einladung zulässig. Die Jugend- und Auszubildendenvertretung und die Vertrauensperson der Schwerbehinderten sind zu jeder Sitzung einzuladen. Der oder die Repräsentanten einer in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaft werden zu jeder Personalratssitzung eingeladen. Der Dienstherr oder sein Stellvertreter nimmt an der Sitzung nur teil, wenn diese auf seinen Antrag hin einberufen wurde oder wenn der Personalratsvorsitzende den Dienstherrn eingeladen hat. In diesem Fall erfolgt die Einladung für die Teilnahme zu genau benannten Tagesordnungspunkten.
Verhinderungen geladener Personalratsmitglieder, gegebenenfalls der Ersatzmitglieder, Jugend- und Auszubildendenvertreter und Schwerbehindertenvertreter sind dem Personalratsvorsitzenden unverzüglich mitzuteilen. Vorhersehbare Verhinderungen sind so früh wie möglich bekannt zu machen. Im Fall der Verhinderung von Mitgliedern des Personalrats wird ein Ersatzmitglied geladen.
Soll in der Personalratssitzung ein betroffener oder sachkundiger Arbeitnehmer gehört werden, ist dieser für die Dauer seiner Anhörung von der Arbeit unter Fortzahlung der Vergütung freigestellt.
§ 3 Tagesordnung der Personalratssitzung
Der Personalratsvorsitzende schlägt zu jeder Personalratssitzung eine Tagesordnung vor.
§ 4 Ablauf der Sitzung
Die Sitzung wird vom Vorsitzenden, im Fall seiner Verhinderung von dessen Stellvertreter geleitet. Zu Beginn jeder Sitzung wird eine Anwesenheitsliste erstellt und die Beschlussfähigkeit festgestellt. Mindestens die Hälfte der Mitglieder des Personalrats muss für die Beschlussfähigkeit an der Sitzung teilnehmen. Sodann wird über Anträge auf Änderung oder Ergänzung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung abgestimmt. Zu jedem Beratungsthema wird vom Vorsitzenden oder einem sachkundigen Personalratsmitglied eine kurze Einführung gegeben. Anschließend folgt die Diskussion; deren Ergebnisse sollen zusammengefasst werden. Das Wort wird in der Reihenfolge der Wortmeldungen erteilt.
§ 5 Beschlussfassung des Personalrats
- Vor der Beschlussfassung wird der Wortlaut der Anträge formuliert.
- Liegt nur ein Antrag zur Abstimmung vor, werden die Ja- und die Nein-Stimmen sowie die Enthaltungen abgefragt und im Protokoll vermerkt. Stehen mehrere alternative Anträge zur Abstimmung, wird über jeden Antrag einzeln abgestimmt. Abgefragt werden nur die Ja-Stimmen und nach Abstimmung über alle Anträge die Enthaltungen. Die Stimmenzahlen werden im Protokoll festgehalten.
- Abstimmungen erfolgen grundsätzlich offen durch Handheben. Eine geheime Abstimmung erfolgt nur, wenn ein Mitglied des Personalrats dies beantragt.
- In Anwesenheit des Dienstherrn oder seines Stellvertreters werden keine Abstimmungen durchgeführt.
- Der Personalrat macht von der Möglichkeit der elektronischen Beschlussfassung Gebrauch. Dazu nutzt er in der Dienststelle zu diesem Zweck bereitgestellte Anlagen. Der Datenschutz und die Vertraulichkeit sind zu jeder Zeit gewährleistet. Voraussetzung für die elektronische Beschlussfassung ist, dass keine Beschlussfassung in Präsenz möglich ist. Die Absicht der elektronischen Beschlussfassung wird vom Vorsitzenden mit 14 Tagen Vorlauf angekündigt, die Mitglieder haben dann ab Ankündigung 10 Arbeitstage Zeit, der elektronischen Beschlussfassung zu widersprechen. Das Ergebnis wird vom Vorsitzenden ebenfalls elektronisch mitgeteilt.
§ 6 Protokoll der Personalratssitzung
Jede Personalratssitzung wird protokolliert.
§ 7 Aufgaben
Der Personalratsvorsitzende führt die laufenden Geschäfte. Er teilt jedem Mitglied eine Aufgabe zu.
§ 8 Arbeitsplanung des Personalrats
Der Personalrat erstellt zu Beginn seiner Amtsperiode eine detaillierte Arbeitsplanung für seine Amtszeit.
§ 9 Personalversammlungen
Der Personalrat führt in jedem Kalendervierteljahr eine Personalversammlung durch.
§ 10 Inkrafttreten der Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung tritt am … in Kraft.
Die Geschäftsordnung gilt nur für die Dauer der laufenden Amtsperiode des Personalrats. Sie kann jederzeit durch Beschluss des Personalrats mit absoluter Mehrheit der Stimmen der Personalratsmitglieder geändert werden.
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