Zwischen dem Dienstherrn und dem Personalrat wird folgende Vereinbarung zum zeitlichen und inhaltlichen Ablauf von Jahresgesprächen geregelt:
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Dienstvereinbarung bezieht sich auf alle Beschäftigten in der Dienststelle mit Ausnahmen der Auszubildenden.
§ 2 Zeitpunkt und Einladung
Das Jahresgespräch findet einmal jährlich zwischen Führungskraft und dem Mitarbeiter statt. Zeitlich sollen sie in der Zeit vom 1.11. bis zum 30.11. eines jeden Jahres stattfinden. Die Führungskraft lädt den Mitarbeiter mindestens eine Woche im Voraus zu dem Jahresgespräch ein. Die Teilnahme am Jahresgespräch ist freiwillig. Der Mitarbeiter wird auf die Einladung hin den Termin eigeninitiativ bestätigen. Unterbleibt die Bestätigung, wird kein Gespräch durchgeführt.
§ 3 Inhalte
Das Jahresgespräch soll folgende Inhalte umfassen – Führungskraft und Beschäftigter entscheiden gemeinsam, welche Themen aufgegriffen werden:
• Reflexion und Bilanz seit dem letzten Jahresgespräch
• Arbeitsergebnisse des aktuellen Jahres (Ziele)
• Arbeitssituation
• Führung und Zusammenarbeit
• Weiterentwicklung/Perspektiven/wahrgenommene Schulungen
• Persönliches (wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Beschäftigten aufgegriffen, wie Erkrankungen, familiäre Situation)
§ 4 Dokumentation und Bestätigung
Ergebnisse des Gesprächs und getroffene Vereinbarungen werden schriftlich festgehalten, das Schriftstück wird von beiden Gesprächspartnern unterzeichnet.
Sieht der Mitarbeiter das Gespräch unrichtig wiedergegeben, kann er die Unterschrift verweigern und die Gründe schriftlich festhalten. Der Gesprächsbogen ist ebenso wie der Gesprächsinhalt vertraulich und wird nicht an den nächsthöheren Vorgesetzten übersandt.
Der Gesprächsbogen wird nach dem nächsten Jahresgespräch vernichtet. Bei einem Wechsel der Führungskraft obliegt es der Entscheidung des Beschäftigten, ob die neue Führungskraft den Gesprächsbogen zur Ansicht erhält oder nicht. Falls sich der Beschäftigte dagegen entscheidet, wird der Gesprächsbogen vernichtet.
§ 5 Informationsveranstaltungen
Im Zusammenhang mit den Jahresgesprächen und deren Qualitätssicherung werden Schulungen für Vorgesetzte und Mitarbeiter angeboten. In diesen Schulungen werden vor allen Dingen Fragen zum Datenschutz und zur Diskriminierung geklärt.
§ 6 Inkrafttreten und Kündigung
Diese Dienstvereinbarung tritt am … in Kraft und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich gekündigt werden.
§ 7 Evaluation
Bleibt die Dienstvereinbarung ungekündigt, wird nach Ablauf von 2 Jahren durch den Personalrat über eine Umfrage unter den Beschäftigten und Führungskräften festgestellt, ob diese Dienstvereinbarung den Jahresgesprächen mehr Struktur geben konnten oder ob nachgebessert werden muss.
Ort, Datum, Unterschriften

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