Der Personalrat muss vor jeder Kündigung angehört werden, natürlich auch vor jeder verhaltensbedingten Kündigung, § 85 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG). Hierbei kommt es darauf an, dass der Dienstherr Sie umfassend informiert. Sie müssen aufgrund der Anhörung ohne weitere Nachforschungen in der Lage sein, über die beabsichtigte Kündigung zu entscheiden. Die folgende Muster-Formulierung zeigt Ihnen, worauf es bei Ihrer Anhörung als Personalrat im Fall einer verhaltensbedingten Kündigung ankommt.
Muster-Schreiben: Anhörung zur Kündigung
An den Personalrat
z. H. des Personalvorsitzenden
im Hause
Ort, Datum …
Sehr geehrter Herr G.,
wir beabsichtigen, unserem Mitarbeiter Horst H. verhaltensbedingt ordentlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende, also zum 31.7., zu kündigen.
Herr H. hat folgende Sozialdaten:
● Alter: 26 Jahre
● Eintrittsdatum in unsere Behörde: 1.1.2020
● Familienstand: ledig
● Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder: keine
Herr H. erhält als Sachbearbeiter im Sozialamt derzeit eine Vergütung von 2.950 € brutto. Er unterliegt keinem uns bekannten besonderen Kündigungsschutz.
Begründung:
Herr H. wurde wegen Zuspätkommens bereits 2-mal abgemahnt. Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die beiden anliegenden Abmahnungsschreiben vom 14.4. und 28.4. Trotzdem ist Herr H. wiederholt wie folgt zu spät gekommen:
● am 2.5. um 8.25 Uhr
● am 4.5. um 8.55 Uhr
● am 8.5. um 8.30 Uhr
● am 10.5. um 8.45 Uhr
Der eigentliche Arbeitsbeginn wäre jeweils 8 Uhr gewesen.
Durch die Unpünktlichkeit von Herrn H. kam es jeweils zu Störungen in den behördlichen Abläufen. Wichtige Arbeiten konnten erst verspätet aufgenommen werden, da Herr H. zu besagten Terminen alleiniger Sachbearbeiter war. Durch die Verspätungen des Herrn H. konnten mehrere Besucher nicht rechtzeitig bedient werden.
Wir bitten Sie daher, der beabsichtigten Kündigung zuzustimmen.
Unterschrift Dienstherr
Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden Ihre Antwort!