Quarantäne: Entscheidet wirklich die AU über die Lohnfortzahlung?

04. Februar 2022

Frage: Bei uns sind noch mehrere Ungeimpfte beschäftigt. Sie wollen sich nicht impfen lassen. Nun ist es so, dass sich die Ungeimpften und ein paar Geimpfte mit der Omikronvariante des Coronavirus infiziert haben. 2 Ungeimpfte haben eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) und bekommen Entgeltfortzahlung, die anderen sind symptomlos. Die Geimpften unter den Symptomlosen erhalten eine Entschädigungszahlung für die Quarantäne, die Ungeimpften aber nicht. Wir finden das ungerecht, denn die anderen Ungeimpften erhalten doch die Entgeltfortzahlung. Es kann doch nicht sein, dass sich das nur am gelben Schein unterscheidet, oder?

Maria Markatou: Doch, genau so ist es. Auch wenn es auf den ersten Blick ungerecht erscheinen mag. Dreh- und Angelpunkt ist § 56 Infektionsschutzgesetz, der die Entschädigungszahlung regelt. Der macht nämlich die folgende Ausnahme:

„Eine Entschädigung […] erhält nicht, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung […], die gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde, oder durch Nichtantritt einer vermeidbaren Reise in ein […] Risikogebiet ein Verbot in der Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermeiden können.“

Wer durch eine Impfung die Quarantäneanordnung hätte vermeiden können, der erhält also keine Entschädigung. Außer die Impfung ist aus medizinischen Gründen nicht erfolgt.

Übrigens ist für Deutschland für den 20.3.2022 ein Freedom Day geplant. An diesem Tag sollen alle Coronaeinschränkungen fallen. Wir dürfen gespannt sein!

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