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Zur Beschlussfassung bzw. zur Niederschrift des Beschlusses sollten Sie sich merken, dass Sie hier so genau wie möglich arbeiten sollten. Nennen Sie das Kind beim Namen, denn ungefähre Angaben, Pi-mal-Daumen-Angaben – all das gehört nicht in einen Personalratsbeschluss. Damit Sie es hier etwas leichter haben, habe ich 3 Muster-Beschlüsse für Sie verfasst:
Beschluss Nr. 1: Meinungsbildung des Personalrats über die Beschwerde eines Kollegen
Tagesordnungspunkt 4: Beschwerde des Kollegen Peter Maier zu dem Thema „Überstundenanordnung in der Abteilung x im Zeitraum …“
Der Personalrat hält die Beschwerde des Kollegen Peter Maier vom … für berechtigt. Der Dienstgeber soll aufgefordert werden, der Beschwerde des Kollegen abzuhelfen.
Abstimmung:
- Ja 7
- Nein 3
- Enthaltungen 0
Beschluss Nr. 2: Beauftragung eines Rechtsanwalts wegen Untätigkeit (Nichtumsetzung) der Dienststelle
Tagesordnungspunkt 3: Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Einleitung eines Gerichtsverfahrens wegen Nichtumsetzung der Dienstvereinbarung zum Thema Mobbing vom …
Kurze Schilderung des Sachverhalts: Am … haben Personalrat und Dienstherr eine Dienstvereinbarung zum Thema Mobbing geschlossen. In deren § 3 heißt es, dass der Dienstherr verpflichtet ist, eine Arbeitsgemeinschaft Mobbing mit Beschwerdestelle einzurichten, als ständige Anlaufstelle für betroffene Arbeitnehmer. Bis heute weigert sich der Dienstherr, § 3 nachzukommen.
Der Personalrat beschließt daher, ein Gerichtsverfahren mit dem Ziel einzuleiten, dass dem Dienstherrn aufgegeben wird, § 3 zeitnah umzusetzen.
Der Personalrat beschließt, Herrn Rechtsanwalt … mit der Einleitung und Durchführung dieses Verfahrens zu beauftragen.
Die Beauftragung erfolgt unter Zusage einer Vergütung in Höhe der gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, soweit der Dienstherr zur Kostentragung verpflichtet ist.
Abstimmung:
- Ja 7
- Nein 3
- Enthaltungen 0
Beschluss Nr. 3: Schulungen – Entsendebeschluss des Personalrats zur Schulungsteilnahme eines Personalratsmitglieds
Beschluss des Personalrats nach § 46 Abs. 7 BPersVG
Der Personalrat der Dienststelle … hat auf der Sitzung am … beschlossen, das Personalratsmitglied Hubertus Herrmanns in der Zeit vom … bis … zur Teilnahme am Seminar der Schulungs-GmbH zu dem Thema „DSGVO und KI – an alles gedacht?“ in Vaterstetten in Hotel xy zu einem Preis von 1.750,00 Euro zu entsenden.
Begründung: Die DSGVO in Zusammenhang mit der Nutzung von KI hat die Dienststelle, vor allen Dingen den Personalrat und die Personalabteilung, vor große Herausforderungen gestellt. Aus dem Eigenstudium konnte immer noch nicht die gesicherte Erkenntnis gewonnen werden, welche Daten der Dienstherr erheben, speichern und weitergeben darf, wie die Daten zu sichern und zu archivieren sind. Gleiches gilt für den Personalrat. Die Schulung wird zu diesen Punkten Aufschluss geben. Der Personalrat muss zu den genannten Punkten gesicherte Erkenntnis haben, da er kontrollieren und nachprüfen muss, ob der Dienstherr die DSGVO einhält. Zudem muss das Personalratsgremium selbst ja auch die DSGVO einhalten.
Vorsorglich benennt der Personalrat Frau Katharina Schnell als Ersatzteilnehmerin. Bei dem Seminar handelt es sich um eine Schulungsveranstaltung für Personalratsmitglieder gem. § … BPersVG, die für die Personalratstätigkeit erforderlich ist.
Der Personalrat hat beschlossen, im Falle der Zahlungsverweigerung durch den Arbeitgeber ein Beschlussverfahren einzuleiten.
Ort, Datum
Unterschrift Personalratsvorsitzende(r)

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