Berechtigte fristlose Kündigung nach Gewaltexzess

01. April 2024
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Ich finde es immer gut, wenn Busfahrer aufmerksam sind und eingreifen, wenn sie bemerken, dass ein Fahrgast andere beleidigt oder gar gewalttätig wird. Aber: Greift der Fahrer ein, darf er selbst keine Grenzen überschreiten, alles andere könnte ihn seinen Job kosten (Arbeitsgericht (ArbG) Göttingen, 23.1.2024, Az. 1 Ca 219/23).

Der Fall: Ein Busfahrer bei den Göttinger Verkehrsbetrieben hatte bemerkt, dass ein Fahrgast eine junge Frau belästigt hat. Er ist hin, hat den Gast gewaltsam vom Sitz gezogen und ihn rausgeworfen. Dabei fiel der Fahrgast zu Boden. Als er sich wieder aufrappelte, schlug ihm der Busfahrer ins Gesicht. Als der Arbeitgeber hiervon erfuhr, entließ er den Busfahrer fristlos. Dieser klagte vor dem ArbG, er erhob also Kündigungsschutzklage.

Hinweis: Angabe von Kündigungsgründen verlangen


Eine fristlose Kündigung ist sehr einschneidend, von jetzt auf gleich steht man ohne Arbeit da. Der Dienstherr muss die Kündigungsgründe nicht im Kündigungsschreiben angeben. Das erschwert oft die Entscheidung, ob man gegen die Kündigung klagen soll oder nicht. Ihre Kollegen haben aber nach § 626 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch das Recht, die Kündigungsgründe zu erfahren. Darauf würde ich auf jeden Fall bestehen. Man muss wissen, woran man ist und welche Gründe der Arbeitgeber genau für die Kündigung herangezogen hat. Dann kann man sich als betroffener Beschäftigter besser verteidigen.

Hilfe ja, aber nicht übertreiben

Die Entscheidung: Allerdings verlor der Busfahrer vor Gericht. Die Richter sahen in seinem Verhalten eine schwerwiegende Vertragspflichtverletzung, die eine fristlose Kündigung rechtfertigt.

Fazit: Mitarbeiter schulen, Exzesse vermeiden!


Gewalt ist ein Kündigungsgrund, ganz klar. Aber ich finde, dass man hier schon sehen muss, dass der Fahrer helfen wollte. Er hat nicht aus einer inneren Gewaltmotivation heraus gehandelt, sondern bei der Hilfe eine Grenze überschritten, der Schlag ins Gesicht wäre nicht nötig gewesen. Hier hilft eine gute Mitarbeiterschulung. Was darf ich, wenn ich jemandem Hilfe leisten muss, was ist zu viel? Wie komme ich wieder runter, wenn mir die Pferde durchgehen? Wie verhalte ich mich im Ernstfall richtig? Die Polizei bietet entsprechende Schulungen an; regen Sie bei Ihrem Dienststellenleiter solche Schulungen an. Wir können alle Opfer werden und sind dann froh, wenn ein Busfahrer uns beherzt zur Hilfe eilt!

fristlose Kündigung
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