EG 5 für medizinische Dokumentationsassistentin

10. November 2024
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Es gibt kaum ein komplizierteres und schwierigeres Thema als die richtige Eingruppierung von Beschäftigten. Ganz entscheidend kommt es hier auf die auszuübenden Tätigkeitsmerkmale an (Landesarbeitsgericht Thüringen, 25.9.2024, Az. 1 Sa 199/23).

Entgeltgruppe 5 oder 3?

Der Fall: Auf das Arbeitsverhältnis einer Krankenschwester bzw. Dokumentationsassistentin im Bereich Medizincontrolling galt ab 2021 der TVöD sowie der besondere Teil „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Besonderer Teil Krankenhäuser (TVöD-BT-K)“. Streit gab es über die richtige Eingruppierung nach § 12 TVöD. Als Dokumentationsassistentin dokumentiert und verschlüsselt die Beschäftigte medizinische Informationen. Ebenso verwaltet und pflegt sie den Datenbestand als Basis für die Behandlung, die Abrechnung und das Qualitätsmanagement. Sie ist zuständig für die Bereiche Onkologie und Pädiatrie/NEO. Mit Schreiben vom 28.11.2021 und 23.2.2022 verlangte sie ihre Eingruppierung in die Entgeltgruppe 5 Stufe 5. Der Dienstgeber gruppierte sie jedoch in die Entgeltgruppe 3 Stufe 5. Da Dienstherr und Beschäftigte sich nicht einigen konnten, landete der Fall vor Gericht.

Dokumentationsassistentin kommt in die EG 5

Das Urteil: Die Beschäftigte gewann; sie hat Anspruch auf eine Vergütung nach der Entgeltgruppe 5 Stufe 5 TVöD-VKA. Maßgeblich ist der Arbeitsvorgang. Ist dieser bestimmt, sind die Tätigkeitsmerkmale zu bestimmen und der richtigen Gruppe zuzuordnen. Maßgebend für die Bestimmung des Arbeitsvorgangs nach § 12 Abs. 2 TVöD-K ist das Arbeitsergebnis. Maßgebliches Arbeitsergebnis der Dokumentationsassistenz im Medizincontrolling sind die umfassende Dokumentation und Verschlüsselung medizinischer Informationen sowie die Verwaltung und Pflege des Datenbestandes als Basis für die Behandlung, Abrechnung und das Qualitätsmanagement. Sämtliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Aktenführung sowie der Aufnahme-, Aufenthalts-, Behandlungs- sowie Entlassungscodierung dienen diesem Zweck. Die Tätigkeit als Dokumentationsassistentin im Bereich Medizincontrolling erfordert gründliche Fachkenntnisse. Hierzu gehören nähere Kenntnisse von Rechtsvorschriften oder näheres kaufmännisches oder technisches Fachwissen. Die Beschäftigte hebt sich als Dokumentationsassistentin daher deutlich aus der Entgeltgruppe 3 heraus.

Fazit: Höhere Anforderungen = mehr Geld

Jeder Entgeltgruppe des TVöD ist eine spezifische Ausbildung, Qualifikation, Berufsbild und Erfahrung zugeordnet. Je mehr Anforderungen gestellt werden, desto höher auch die Gruppe. Da die Arbeit der Fachkraft im Fall viel Vorbildung erforderte, kam sie zu Recht in die Gruppe 5.

Eingruppierung
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