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Möchten Sie Beschlüsse in elektronischer Form durchführen, dann muss dies in Ihrer Geschäftsordnung festgeschrieben sein. Zum Beispiel so:
Muster-Schreiben: Geschäftsordnung für den Personalrat
Der Personalrat hat in seiner Sitzung vom … die folgende Geschäftsordnung beschlossen:
§ 1 Personalratssitzungen
Der Personalrat tritt regelmäßig an jedem Mittwoch um 13 Uhr zu einer Sitzung zusammen. Falls notwendig, werden zusätzliche außerordentliche Personalratssitzungen angesetzt. Ein notwendiger Fall liegt immer dann vor, wenn
- 1/4 der Personalratsmitglieder,
- die Mehrheit der Arbeiter- oder Angestelltenvertreter im Personalrat,
- die JAV oder der Arbeitgeber
die Einberufung einer Sitzung verlangen. Eine außerordentliche Personalratssitzung muss innerhalb von 3 Tagen nach Antragstellung einberufen werden.
§ 2 Einladung zur Personalratssitzung
Die Einladung zu den wöchentlichen Personalratssitzungen hat schriftlich spätestens 3 Tage vor der Sitzung zu erfolgen. Die Tagesordnung ist mit der Einladung bekanntzugeben. Eine Einladung per E-Mail wahrt die Schriftform. Zu außerordentlichen Personalratssitzungen ist eine kurzfristigere Einladung zulässig. Die Jugend- und Auszubildendenvertretung und die Vertrauensperson der Schwerbehinderten sind zu jeder Sitzung einzuladen. Der oder die Repräsentanten einer in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaft werden zu jeder Personalratssitzung eingeladen. Der Arbeitgeber oder sein Stellvertreter nimmt an der Sitzung nur teil, wenn diese auf seinen Antrag hin einberufen wurde, oder wenn der Personalratsvorsitzende den Arbeitgeber eingeladen hat. In diesem Fall erfolgt die Einladung für die Teilnahme zu genau benannten Tagesordnungspunkten. Verhinderungen geladener Personalratsmitglieder, gegebenenfalls der Ersatzmitglieder, Jugend- und Auszubildendenvertreter und Schwerbehindertenvertreter sind dem Personalratsvorsitzenden unverzüglich mitzuteilen. Vorhersehbare Verhinderungen sind so früh wie möglich bekannt zu machen. Im Fall der Verhinderung von Mitgliedern des Personalrats wird ein Ersatzmitglied geladen. Soll in der Personalratssitzung ein betroffener oder sachkundiger Arbeitnehmer gehört werden, wird dieser Arbeitnehmer für die Dauer seiner Anhörung von der Arbeit unter Fortzahlung der Vergütung freigestellt.
§ 3 Tagesordnung und Ablauf der Personalratssitzung
Der Personalratsvorsitzende schlägt zu jeder Personalratssitzung eine Tagesordnung vor. Die Sitzung wird von dem Vorsitzenden bzw. dessen Stellvertreter geleitet. Zu Beginn jeder Sitzung wird eine Anwesenheitsliste erstellt und die Beschlussfähigkeit festgestellt. Mindestens die Hälfte der Mitglieder des Personalrats muss für die Beschlussfähigkeit an der Sitzung teilnehmen. Sodann wird über Anträge auf Änderung oder Ergänzung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung abgestimmt. Zu jedem Beratungsthema wird vom Vorsitzenden oder einem sachkundigen Personalratsmitglied eine Einführung gegeben. Anschließend folgt die Diskussion; die Ergebnisse der Diskussion sollen zusammengefasst werden. Das Wort wird in der Reihenfolge der Wortmeldungen erteilt.
§ 5 Beschlussfassung des Personalrats
Vor der Beschlussfassung wird der Wortlaut der Anträge formuliert. Liegt nur ein Antrag zur Abstimmung vor, werden die Ja- und die Nein-Stimmen sowie die Enthaltungen abgefragt und im Protokoll vermerkt. Stehen mehrere alternative Anträge zur Abstimmung, wird über jeden Antrag einzeln abgestimmt. Abgefragt werden nur die Ja-Stimmen und nach Abstimmung über alle Anträge die Enthaltungen. Die Stimmenzahlen werden im Protokoll festgehalten. Abstimmungen erfolgen grundsätzlich offen durch Handheben. Eine geheime Abstimmung erfolgt nur, wenn ein Mitglied des Personalrats dies beantragt. In Anwesenheit des Arbeitgebers oder seines Stellvertreters werden keine Abstimmungen durchgeführt. Der Personalrat macht von der Möglichkeit der elektronischen Beschlussfassung Gebrauch. Dazu nutzt er in der Dienststelle zu diesem Zwecke bereitgestellte Anlagen. Der Datenschutz und die Vertraulichkeit sind zu jeder Zeit gewährleistet. Voraussetzung für die elektronische Beschlussfassung ist, dass keine Beschlussfassung in Präsenz möglich ist. Die Absicht der elektronischen Beschlussfassung wird vom Vorsitzenden mit 14 Tagen Vorlauf angekündigt, die Mitglieder haben dann ab Ankündigung 10 Arbeitstage Zeit, der elektronischen Beschlussfassung zu widersprechen. Das Ergebnis wird vom Vorsitzenden ebenfalls elektronisch mitgeteilt.
§ 6 Protokoll der Personalratssitzung
Jede Personalratssitzung wird protokolliert.
§ 7 Aufgaben des Personalratsvorsitzenden
Der Personalratsvorsitzende führt die laufenden Geschäfte.
§ 8 Zuständigkeiten und Arbeitsteilung
Der Personalratsvorsitzende teilt jedem Mitglied eine Aufgabe zu. Jedes Personalratsmitglied, dem eine besondere Aufgabe übertragen wurde, ist verpflichtet, über diese Arbeit zu berichten und über wichtige Ereignisse, Informationen und Gespräche Akten- beziehungsweise Gesprächsnotizen anzufertigen und diese dem Personalratsvorsitzenden zu übergeben.
§ 9 Inkrafttreten und Änderung der Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung tritt am … in Kraft. Sie gilt nur für die Dauer der laufenden Amtsperiode. Sie kann jederzeit durch Beschluss des Personalrats mit absoluter Stimmenmehrheit geändert werden.

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