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Man kennt das ja aus dem täglichen Leben. Man entscheidet sich, schnauft durch oder schläft noch mal drüber – und überlegt es sich vielleicht doch noch mal anders. Man ändert seine Entscheidung, wenn das noch möglich ist. Wie ist das im Gremium, kann ein gefasster Beschluss hier noch geändert werden?
Änderung des gefassten Beschlusses ist im Nachhinein möglich
Die gute Nachricht: Ja, das können Sie. Haben Sie einen Beschluss gefasst, können Sie in der gleichen Sitzung oder in einer der nachfolgenden Sitzungen den Beschluss aufheben und neu fassen. Möchten Sie Ihre Änderung in derselben Sitzung vornehmen, müssen Sie mit einfacher Mehrheit beschließen, dass der Tagesordnungspunkt noch mal aufgemacht wird und darüber erneut beschlossen wird.
Voraussetzung: Beschluss darf noch keine Rechtswirksamkeit haben
Allerdings kommt jetzt das große Aber: Die Änderung ist nur möglich, wenn der Beschluss noch keine Rechtswirkung entfaltet hat. Haben Sie der Dienststellenleitung bzw. dem Adressaten des Beschlusses diesen schon mitgeteilt, ist keine Änderung möglich. Stellen Sie sich vor, Sie haben über eine personelle Maßnahme mit Ja abgestimmt (z. B. über eine Einstellung), teilen dies Ihrem Dienstherrn mit und stimmen 3 Tage später mit Nein. Wie sollte der Dienstherr sich jetzt dem Bewerber gegenüber verhalten? Eventuell hat man schon den Arbeitsvertrag unterschrieben. Solche Geschehnisse sind absolut unerwünscht und zu vermeiden. Sie machen auch schlicht keinen guten Eindruck nach außen.

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