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Es gibt nichts, was es nicht gibt. Das haben sich sicher auch die Richter in Trier bei diesem Fall gedacht (Verwaltungsgericht Trier, 12.1.2016, Az. 1 K 3238/15.TR):
Arbeitszimmer oder Wohnzimmer?
Der Fall: Eine Beamtin an der Uni Trier hatte sich in ihr Dienstzimmer ein privates Laufband und ein Sofa stellen lassen. Der Präsident der Universität wies sie an, die Sachen wieder zu entfernen. Dem kam sie aber nicht nach, denn es handle sich bei dem Laufband nicht um ein Sportgerät, sondern um die Teilkomponente eines sogenannten „dynamischen Arbeitsplatzes“. Also ließ der Präsident der Uni die Sachen kurzerhand räumen.
Das Urteil: Die Beamtin klagte dagegen, aber die Richter standen auf der Seite des „Chefs“. Beamte müssen sich nämlich voll und ganz ihrer Aufgabe widmen, dem steht der Einsatz eines Sportgeräts und eines Sofas am Arbeitsplatz entgegen. Zudem sprechen auch brandschutztechnische Regelungen gegen diese Gegenstände im Arbeitszimmer.
Fragen Sie nach
Da muss sich die Beamtin wohl in Verzicht üben bzw. ihren Sport am Feierabend machen. Ich frage mich, ist, warum manche Menschen einfach handeln. Sie weiß doch, dass sie in einem Überordnungs-/Unterordnungsverhältnis steht. Warum hat sie nicht gefragt, ob sie die Sachen aufstellen darf? Sie hätte gleich erklären können, warum sie das Laufband und das Sofa im Arbeitszimmer haben will. Ich bin mir sicher, der ein oder andere Dienstherr hätte es nach Anfrage geduldet. Machen Sie es besser und setzen Sie auf Kommunikation statt auf Konfrontation.
Dienstsport anregen
Fragen Sie doch unter den Kollegen mal nach, ob Interesse an einer Dienstsportgruppe besteht. Dann wären Sie auch alle dynamisch, müssten sich aber nicht allein in Ihrem Dienstzimmer auf den Heimtrainer setzen. Sport und Socialising wären dann angesagt – in meinen Augen auf jeden Fall die charmantere Variante!

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