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Das landesweite und ressortübergreifende Präventionsnetzwerk „Sicher im Dienst“ aus Nordrhein-Westfalen gibt sich nun schon mehr als 2 Jahre.
Viele kennen es aber noch nicht. Es ist auf ein Netzwerk von über 1.600 Mitgliedern aus über 600 Behörden, Institutionen, Verbänden oder Organisationen aus allen Bereichen des öffentlichen Dienstes gewachsen. Auch wenn Sie nicht aus Nordrhein-Westfalen kommen, können Sie sich informieren und Unterstützung holen.
Auf der Website www.sicherimdienst.nrw finden Sie eine Vielzahl von Informationen.
Die Initiative zielt darauf ab, gewalttätigem verbalem und physischem Verhalten und Übergriffen vorzubeugen. Beschäftigte aus allen Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes, der Landesverwaltung und Expertinnen und Experten aus der wissenschaftlichen Forschung haben gemeinsam einen Präventionsleitfaden mit spezifischen Handlungsempfehlungen für verschiedene Tätigkeitsfelder entwickelt. Daneben wird die Möglichkeit zum Austausch der Beschäftigten über ihre Erfahrungen eröffnet.
Der erste Satz auf der Website der Initiative bringt die Forderung klar auf den Punkt: „Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen verurteilt jegliche Form von Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst und setzt sich für ihren Schutz und ihre Sicherheit ein. Niemand muss Übergriffe und gewalttätiges Verhalten im Dienst für das Gemeinwohl hinnehmen. Es ist die solidarische Aufgabe aller, dem vorzubeugen. In sämtlichen Bereichen des öffentlichen Dienstes in NRW, in allen Dienststellen und an allen Arbeitsplätzen gilt: Null Toleranz bei Gewalt!“
Die Pflichten Ihres Dienstherrn
Ihr Dienstherr ist nach dem Gesetz für den Arbeits- und Gesundheitsschutz innerhalb Ihrer Dienststelle verantwortlich. Diese Verantwortung umfasst, dass Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen über Gefährdungen und Arbeitsmittel, aber auch über sich verändernde Arbeitsabläufe oder Arbeitsverfahren informiert werden und dass Sie entsprechend Ihrer Qualifikation und Ihren persönlichen Voraussetzungen, Ihrer körperlichen Konstitution oder Ihrem Alter eingesetzt und in Ihre Aufgabenbereiche eingewiesen werden. Zu den Aufgaben Ihres Dienstherrn gehören z. B.:
- die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
- die Beseitigung festgestellter Mängel
- arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
- die Bereitstellung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung und geeigneter Arbeitsmittel
- die Erstellung eines Notfallkonzeptes
- die Dokumentation von Schädigungen
- Erfassen von Arbeitsunfällen
- medizinische und/oder psychologische Betreuung

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