Kennen Sie die Digitalisierungsstrategie des Bundes?

22. August 2024
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Wie sagte mal ein Mitarbeiter des Finanzamtes zu mir: Solange der Bürger mir eine E-Mail schreiben kann und ich ihm per Brief antworten muss, gibt es keine Digitalisierung in Deutschland. Passend dazu hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 22.4.2024 die Digitalisierungsstrategie der Arbeits- und Sozialverwaltung vorgestellt. Ziel ist die digitale Transformation der Arbeits- und Sozialverwaltung bis zum Jahr 2030. In 6 Jahren soll es also geschafft sein. Vorgenommen hat man sich die folgenden 3 Handlungsfelder:

Handlungsfeld 1: Zentrierte Angebote und voll digitalisierte Abläufe

Digitale Angebote sollen etabliert werden. Diese sollen nutzerfreundlich sein. Zudem sollen sie sicher gestaltet sein. Prozessabläufe werden auf den Prüfstand gestellt und optimiert und dann digitalisiert. Also sollen zum Beispiel etabliert werden:

  • Etablierung von Online- und Videoberatungen
  • Weiterentwicklung digitaler Angebote
  • Erweiterung der Möglichkeiten für digitale Antragstellungen (Bürgergeld, Sprachkurse etc.)
  • Einführung von Regelungen zur Online-Wahl von Betriebsräten
  • Einführung eines generativen KI-Tools, das die Mitarbeitenden bei der Erstellung und Zusammenfassung von Texten unterstützt
  • Entwicklung einer Bürgergeld-App

Handlungsfeld 2: Ebenen- und behördenübergreifendes Zusammenwirken

Hier soll ein gemeinsamer Rechtsrahmen geschaffen werden. Der innerbehördliche Daten- und Informationsaustausch soll so effizienter gestaltet werden, auch grenzüberschreitend. Dazu ist notwendig:

  • Vereinheitlichung von digitalen Standards zur Authentisierung (Nutzung von EUDI-Wallet)
  • Initiierung einer Machbarkeitsstudie für einen digitalen, europäischen Erwerbstätigen-Ausweis
  • Unterstützung eines gemeinsamen europäischen Formats für die arbeitsrechtliche Entsendemeldung
  • Einrichtung einer gemeinsam genutzten Datenbank von Ländern, Unfallversicherungsträgern und Bund
  • Prüfung des Verzichts auf Schriftformerfordernisse
  • Erarbeitung eines Modernisierungsgesetzes für das SGB III

Handlungsfeld 3: Digitalfreundliche Transformations- und Innovationskultur

Die eigenen Personalressourcen sollen effektiv genutzt werden, Digitalkompetenzen der Mitarbeiter gestärkt und moderne Strukturen etabliert werden, konkret:

  • Entwicklung einer modernen Arbeits- und Lernkultur gemünzt auf die Arbeits- und Sozialverwaltung
  • Feststellung vorhandenen Wissens
  • Gewinnung weiterer Fachkräfte für die digitale Transformation
  • Verstärkung der interdisziplinären projektorientierten Zusammenarbeit
  • Schaffung eines Innovationsfonds

Der Digitalisierungs-Schuh drückt noch gewaltig

Sie arbeiten nicht alle beim BMAS, aber ich finde, diese Strategie zeigt sehr gut, wo der Schuh drückt. Es hat den Anschein, als würde man sich erst jetzt konkrete Gedanken um die Umsetzung der Digitalisierung machen. Als ich von einer Strategie sprach, da hatte ich mehr erwartet – nicht, dass jetzt erst die ersten Schritte gemacht werden. In anderen Behörden, in der Verwaltung wird es sicher nicht anders aussehen als beim BMAS. Was also können Sie tun?

Meines Erachtens können Sie als Personalrat bei Punkt 3 ansetzen bzw. im Rahmen des Handlungsfeldes 3. Bringen Sie eigenes Wissen in die Dienststelle ein. Achten Sie bei Einstellungen darauf, dass Personen eingestellt werden, die offen für die Digitalisierung sind. Beraten Sie sich mit Kollegen aus anderen Behörden, setzen Sie sich mit ihnen zusammen und drängen Sie immer wieder auf Digitalisierung. Solange aber kein Handlungsrahmen geschaffen wird, durch den Gesetzgeber und in der Verwaltung, werden Sie sich schwertun! Dennoch dürfen Sie nicht aufgeben, denn an der Digitalisierung kommen wir nicht vorbei!

Bedenken Sie, dass mit jedem Umsetzungsschritt auch Arbeit auf Sie zukommt – z. B. Mitbestimmungsverfahren beim Einsatz neuer Technik.

Wie geht es nun beim Bund konkret mit seiner Strategie weiter?

Die Digitalisierungsstrategie soll jetzt schnell umgesetzt werden. Dazu will man in engem Austausch zwischen den verschiedenen Mitwirkenden bleiben. Die Arbeits- und Sozialverwaltung (also Arbeitsämter, Rentenversicherung, Unfallträger) sollen bis zum Jahr 2030 digitalisiert sein. Dazu will man auch im stetigen Dialog mit der Öffentlichkeit stehen.

Fazit: Ich bin gespannt, ob das klappt

Ich bin ganz ehrlich sehr gespannt, ob das wirklich bis 2030 klappt oder ob wir noch länger warten müssen. Positiv ist auf jeden Fall, dass das Thema Digitalisierung endlich in Angriff genommen wird. Früher oder später wird die Verwaltung digital sein.

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