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Mit Rückkehrgesprächen assoziieren die Betroffenen meist Negatives. Doch richtig angepackt, haben die Rückkehrgespräche auch Vorteile. Diese müssen Sie sich und den Kollegen aber klarmachen.
Übersicht: Das sind die Vorteile von Rückkehrgesprächen
Vorteil | Erläuterung |
Höhere Motivation | Ihre Dienststellenleitung zeigt dem jeweiligen Mitarbeiter, dass sie seine Abwesenheit „bemerkt“ hat und ihr sein Befinden nicht gleichgültig ist. |
Informationsgewinn | Das Rückkehrgespräch liefert aus erster Hand mögliche Informationen über den Auslöser der Fehlzeit, insbesondere ob das Fehlen möglicherweise auch betrieblich bedingt war. Nur so können Sie bzw. Ihr Dienstherr dann die notwendigen Konsequenzen ziehen. |
Hilfe bei der Wiedereingliederung | Im Rahmen des Rückkehrgesprächs können Mitarbeiter ausführlich darüber unterrichtet werden, was sich während ihrer Abwesenheit ereignet hat (neue Kollegen, Umstrukturierungen etc.); so kann ihnen der Wiedereinstieg erleichtert werden. Außerdem kann sich Ihre Dienststellenleitung über aktuelle Befindlichkeiten informieren und darauf Rücksicht nehmen. Weiterhin kann sie eventuellen weiteren Fehlzeiten des Mitarbeiters entgegenwirken und auf diese Weise um die Durchführung eines BEM herumkommen. |
Blaumacher haben es schwerer | Täuschungsmanöver von arbeitsunwilligen Mitarbeitern werden schwerer bzw. diese werden leichter entlarvt. Und das kommt letztendlich der gesamten Belegschaft zugute. Blaumacher handeln auf Kosten der anderen, die deren Arbeit mitmachen müssen! |
So informieren Sie Ihre Kollegen über das Vorgehen
Ob BEM, Präventionsverfahren oder Krankenrückkehrgespräch – immer wieder gibt es Probleme, weil die Mitarbeiter nicht ausreichend informiert sind und sich bei Einladungen zu solchen Verfahren schon im Kündigungsstreit sehen. Informieren Sie als Personalrat daher Ihre Kollegen, damit sie wissen, was auf sie zukommt, und sehen, dass Sie als Mitarbeitervertreter an ihrer Seite sind. Dieses Muster-Schreiben können Sie dafür nutzen:
Muster-Schreiben: Einführung von Krankenrückkehrgesprächen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ab dem 01.03.2024 möchte unser Dienstherr im Anschluss an eine Arbeitsunfähigkeit von … Tagen Krankenrückkehrgespräche führen. Hierfür hat er folgende Gründe: Er möchte
- eventuelle Auslöser der Fehlzeit aus dem beruflichen Umfeld herausfinden,
- gemeinsam mit uns Lösungen zur Gesunderhaltung erarbeiten und
- die erarbeiteten Lösungen in einem schriftlichen Kurzprotokoll festhalten, um die Umsetzung zu unser aller Wohl sicherzustellen.
Uns als Personalrat ist bewusst, dass sich unser Dienstherr hier auf einem schmalen Grat zwischen Eigeninteressen und eurem Persönlichkeitsrecht bewegt. Um euer Persönlichkeitsrecht hier ausreichend zu wahren, wird kein Rückkehrgespräch ohne uns stattfinden – außer, ihr möchtet das Gespräch lieber allein führen.
Euer Personalrat
Hier sollten Sie als Personalrat eingreifen
Sind Krankenrückkehrgespräche bei Ihnen kein Thema, dann engagieren Sie sich lieber mehr für die präventive Gesundheitsvorsorge. Ohne hohe Ausfallzeiten wird Ihr Dienstherr auch nicht auf die Idee kommen, Rückkehrgespräche einzuführen. In 2 Fällen müssen Sie sich aber mit Rückkehrgesprächen auseinandersetzen:
Wenn der Dienstherr eine Dienstvereinbarung vorlegt
Hier ist es sinnvoll, eine eigene Dienstvereinbarung als Gegenvorschlag auszuarbeiten und mit dem Dienstherrn zu verhandeln.
Wenn der Dienstherr Rückkehrgespräche allein durchführt
Fordern Sie Ihren Dienstherrn auf, die Gespräche sofort einzustellen. Weisen Sie ihn dabei auf Ihre Mitbestimmungsrechte hin. Reagiert er nicht, bleibt Ihnen nur der Gang vor Gericht.

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