Sichern Sie sich Ihr Teilnahmerecht an Einzelgesprächen

16. April 2024
adobeStock_constrastwerkstatt

Lesezeit 1 Minute

Dienstherren dürfen mit einzelnen Mitarbeitern Fürsorge- oder Krankenrückkehrgespräche ohne Beteiligung ihres Personalrats führen. Voraussetzung ist, dass es sich nicht um standardisierte Gespräche handelt, sondern um individuelle Personalgespräche. Damit Sie auch hier mit von der Partie sind, sollten Sie sich Ihr Teilnahmerecht in einer Dienstvereinbarung sichern (Landesarbeitsgericht Nürnberg, 2.3.2021, Az. 7 TaBV 5/20).

Arbeitgeber war fürsorglich

Der Fall: Ein Arbeitgeber betreibt bundesweit ambulante Nierenzentren. Als ein Standort eine neue Leitung erhielt, prüfte diese den Krankenstand der 45 Mitarbeiter. Danach wiesen 2018 nur 6 Mitarbeiter keine Fehltage auf. 7 Mitarbeiter waren an mehr als 100 Tagen, 4 an mehr als 50 Tagen und weitere 4 an mehr als 30 Tagen erkrankt. Der Arbeitgeber entschloss sich, mit 6 Mitarbeitern sogenannte „Fürsorgegespräche“ zu führen, um den Krankheitsursachen auf den Grund zu gehen.

Der Betriebsrat war damit nicht einverstanden und klagte auf Unterlassung der Fürsorgegespräche. Formalisierte Gespräche, in denen nach Fehl- und Krankheitstagen gefragt werde, seien mitbestimmungspflichtig.

Betriebsrat klagte und verlor

Die Entscheidung: Der Betriebsrat unterlag. Formalisierte Krankengespräche unterliegen der Mitbestimmung. Dies sei nur dann der Fall, wenn die Mitarbeiter nach abstrakten Regeln für die Gespräche ausgesucht werden, die Gespräche einen formalisierten gleichförmigen Ablauf aufweisen und es um eine betriebliche Aufklärung zur Erkennung der Arbeitseinflüsse auf den Krankenstand geht. Dies aber lag im konkreten Fall nicht vor und damit war der Betriebsrat außen vor.

Einzelgespräche
Sie haben eine individuelle Sachlage, die Sie kurz besprechen möchten? Dann schreiben Sie unsere Experten über den nachfolgenden Button an.

Preview Image
Experten befragen

Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden Ihre Antwort!
Neueste Beiträge