So fördern Sie in Zeiten wie diesen die soziale Kompetenz in Ihrer Dienststelle

12. Februar 2025
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Nach § 80 Abs. 1 Nr. 16 Bundespersonalvertretungsgesetz haben Sie bei Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsschädigungen mitzuwirken. Zu diesem Bereich gehört es auch, Beschäftigten in persönlichen Notsituationen beizustehen – bei Schicksalsschlägen, eigener Krankheit, Verlust von nahen Angehörigen. Sie können hier sogar den Abschluss einer Dienstvereinbarung verlangen – und so die soziale Kompetenz in der Dienststelle steigern. Ich finde, in Zeiten wie diesen, wo die soziale Kälte wieder „in“ zu sein scheint, ist das so wichtig wie nie. Eine Muster-Dienstvereinbarung finden Sie auf dieser Seite. Passen Sie sie an die Gegebenheiten in Ihrer Dienststelle an.

Muster-Dienstvereinbarung zur Förderung der sozialen Kompetenz

Zwischen der Dienststellenleitung und dem Personalratsgremium der Dienststelle wird die folgende Dienstvereinbarung geschlossen:

§ 1 Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich

Diese Dienstvereinbarung gilt für alle Beschäftigten der Dienststelle. Geregelt wird die Einrichtung einer internen Sozialberatungsstelle in der Dienststelle.

§ 2 Aufgaben der internen Sozialberatungsstelle

Die interne Sozialberatungsstelle erhält folgende Aufgaben: Beschäftigte sollen in Konfliktsituationen, Lebenskrisen, bei Drogenmissbrauch und drohender Suchterkrankung beraten werden, daneben wird bei Konflikten am Arbeitsplatz schlichtend eingegriffen. Vorgesetzte werden hinsichtlich der Intervention bei Suchtproblemen oder beim Umgang mit Konflikten am Arbeitsplatz unterstützt. Das Konzept der internen Sozialberatung mit dem Ziel der Qualitätsverbesserung im gesamten Bereich der Gesundheitsförderung wird stetig fortentwickelt.

Vorschläge zu präventiven Maßnahmen, z. B. hinsichtlich der Aufklärung und Information über die Gefahren von Suchtmittelmissbrauch und -erkrankung, deren Verlauf und Auswirkungen auf dienstliche Tätigkeit und soziales Umfeld, über co-abhängige Verhaltensweisen, über Möglichkeiten der Hilfe sowie zur Reduzierung besonders stressbelasteter oder suchtfördernder Arbeitsbedingungen, werden gemacht. Dabei wird mit externen Drogenberatungsstellen Hand in Hand gearbeitet.

§ 3 Besetzung und Ausstattung der internen Sozialberatungsstelle

Die Sozialberatungsstelle wird mit einem vollzeitbeschäftigten Mitarbeiter der Dienststelle besetzt. Dieser sollte nach Möglichkeit die Ausbildung als Sozialarbeiter oder einen vergleichbaren Berufsabschluss haben. Ist dies nicht möglich, so wird ein Mitglied des Personalrats entsprechend geschult. Der Sozialberater ist nicht weisungsgebunden.

Die Dienststelle stellt die zur Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Räumlichkeiten, Einrichtungsgegenstände, technischen und sonstigen sachlichen Mittel zur Verfügung. Die Kosten trägt die Dienststelle. Der Sozialberater unterliegt der absoluten Schweigepflicht. Er wird zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Dienststelle wird ihn nicht als Zeugen in arbeits- oder disziplinarrechtlichen Streitigkeiten benennen. Die Schweigepflicht gilt auf jeden Fall auch über das Ausscheiden aus der Tätigkeit als Sozialberater hinaus.

§ 4 Zugang zur Sozialberatungsstelle

Ein unbeobachteter Zugang zur Sozialberatungsstelle muss durch die Dienststelle ermöglicht werden, der Raum ist entsprechend auszuwählen. Alle Beschäftigten haben das Recht, während ihrer Arbeitszeit die interne Sozialberatung aufzusuchen und sich dort beraten zu lassen.

§ 5 Abstimmung zwischen Dienststelle und Personalrat

Über das Vorgehen gegenüber suchtgefährdeten oder suchtkranken Beschäftigten sowie die Behandlung von Beschäftigten in besonderen Krisensituationen verständigen sich Dienststelle und Personalrat einvernehmlich in gesonderten Vereinbarungen und Absprachen. Dies gilt insbesondere auch für eine Dienstvereinbarung zur Vermeidung von Mobbing, für eine Dienstvereinbarung zur Vermeidung von sexueller Belästigung und für eine Dienstvereinbarung zur Gewaltvermeidung.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

Diese Dienstvereinbarung wird zunächst für 2 Jahre abgeschlossen. Sie verlängert sich nach Ablauf dieses Zeitraums jeweils um 1 weiteres Jahr. Diese Dienstvereinbarung kann jederzeit von beiden Seiten durch schriftliche Erklärung mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt wird. Sie wirkt dann bis zum Inkrafttreten einer entsprechenden neuen Dienstvereinbarung fort.

§ 7 Schlussbestimmungen

Sollte eine in dieser Dienstvereinbarung enthaltene Regelung unwirksam sein, so tritt an ihre Stelle die entsprechende gesetzliche Regelung. Die Wirkung der Dienstvereinbarung insgesamt bleibt davon unberührt.

§ 8 Inkrafttreten

Diese Dienstvereinbarung tritt zum … in Kraft. Sie gilt auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von den vertragsschließenden Parteien jederzeit schriftlich gekündigt werden. Die Nachwirkung wird ausgeschlossen.

Ort, Datum, Unterschriften

Dienstvereinbarung soziale Kompetenz
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