Sie als Personalrat haben bei der Bekämpfung von Unfall- und Gesundheitsgefahren die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden, insbesondere die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, durch Anregung, Beratung und Auskunft zu unterstützen.
Sie haben sich zudem für die Durchführung der Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung in der Dienststelle einzusetzen. So steht es in § 68 Bundespersonalvertretungsgesetz.
Pflichten Ihres Dienstherrn
Der Dienststellenleiter ist verpflichtet, bei allen in Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz oder der Unfallverhütung stehenden Besichtigungen und Fragen und bei Unfalluntersuchungen den Personalrat oder die von ihm beauftragten Personalratsmitglieder derjenigen Dienststelle hinzuzuziehen, in der die Besichtigung oder Untersuchung stattfindet. An den Besprechungen des Dienststellenleiters mit den Sicherheitsbeauftragten nehmen vom Personalrat beauftragte Personalratsmitglieder teil. Außerdem erhalten Sie als Personalrat die Protokolle über Untersuchungen, Besichtigungen und Besprechungen.
Helfen Sie, Arbeitsunfähigkeit in 4 Schritten vorzubeugen
1. Schritt: Art der Erkrankungen ermitteln
Tragen Sie – soweit möglich – zusammen, welche Erkrankungen Ihre Kolleginnen und Kollegen hatten. Am besten beschränken Sie sich auf die Erkrankungen des vergangenen Jahres. Berücksichtigen Sie dabei aber auch psychische Krankheiten wie Burnout oder etwa Erkrankungen, die durch Mobbing hervorgerufen wurden.
2. Schritt: Ermitteln Sie die Arbeitsbedingungen
Finden Sie heraus, ob Ihre Kolleginnen und Kollegen das Gefühl haben, ständig unter großem Zeitdruck zu arbeiten. Prüfen Sie, ob schlecht ausgestattete Arbeitsplätze, sei es in der Dienststelle oder im Außendienst, Arbeitsunfälle oder typische Bürokrankheiten wie etwa Rückenbeschwerden den hohen Krankenstand hervorgerufen haben. Gleichen Sie den Istzustand mit dem gewünschten Sollzustand ab.
3. Schritt: Legen Sie Maßnahmen fest
Legen Sie im Anschluss gemeinsam mit Ihrem Dienstherrn Maßnahmen fest, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern.
4. Schritt: Prüfen Sie nach
Achten Sie in der Folgezeit darauf, dass die von Ihnen und Ihrem Dienstherrn vorgesehenen Maßnahmen auch tatsächlich umgesetzt werden. Am besten einigen Sie sich mit ihm dazu bereits vorab auf einen konkreten Zeitplan. Die Evaluation von Gesundheitsmaßnahmen ist entscheidend, um deren Wirksamkeit und Effizienz zu beurteilen. Durch systematische Bewertung können Sie feststellen, ob die gesetzten Gesundheitsziele erreicht wurden und welche Auswirkungen die Maßnahmen haben.
Mit einer gründlichen Evaluation können Sie zudem erfolgreiche Strategien identifizieren, Schwachstellen aufdecken und zukünftige Gesundheitsprogramme gezielt optimieren. Letztendlich trägt dies zur kontinuierlichen Verbesserung der Gesundheitsversorgung und zur Förderung des allgemeinen Wohlbefindens bei.

Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden Ihre Antwort!