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Sie kennen es: Man bespricht sich lange, legt die Dinge fest, geht auseinander und hat die Hälfte schon wieder vergessen. Deswegen ist es wichtig, dass Sie das Rückkehrgespräch (und jedes andere Gespräch auch) protokollieren. Das macht es verbindlich und vor allen Dingen auch nach Tagen noch nachvollziehbar. Und so könnte ein Protokoll über das Krankenrückkehrgespräch aussehen:
Protokoll über das Krankenrückkehrgespräch vom …
Protokoll über das Krankenrückkehrgespräch zwischen Arbeitnehmer Frank Jung und Dienststellenleitung Frau Meier
Am 15.02.2024 von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr führten Herr Jung und Frau Meier ein Krankenrückkehrgespräch.
Name des betroffenen Arbeiternehmers: Frank Jung
Abteilung: städtische Verkehrsbetriebe / Busfahrer
Anlass des Gesprächs: 60 Krankheitstage in 2023 und 15 in 2024
Grund hierfür nach Ansicht des Arbeitnehmers: Arbeitsverdichtung und Schichtarbeit
Lösungsmöglichkeiten nach Ansicht des Arbeitnehmers: längere Rotationsblöcke bei der Schichtarbeit, Entlastung durch Einstellung zumindest von Aushilfen in Stoßzeiten (Ostern und Weihnachten, Schulferien allgemein)
Gegenmaßnahmen: Vorschläge des Arbeitnehmers werden aufgegriffen, zusätzlich Arbeitsplatz- und Gefährdungsanalyse durch Personalrat und Sifa
Erneuter Gesprächstermin: am 30.04.2024 um 14 Uhr
Thema: Ergebnis der Arbeitsplatzanalyse; Prüfung eventueller weiterer Maßnahmen
Ergänzungen: Der Mitarbeiter berichtete – auf freiwilliger Basis –, dass die Arbeitsunfähigkeit auch mit seiner Scheidung zusammenhängt, der Dienstherr ihm hier aber nicht helfen kann.
Der Dienstherr äußert sein Verständnis und sichert absolutes Stillschweigen zu.
Ort, Datum, Unterschriften
Diese 3 Punkte sollten Sie bei den Krankenrückkehrgesprächen berücksichtigen
1. Nicht zu kurzfristig
Häufig werden solche Gespräche sehr kurzfristig angesetzt. Das erzeugt allerdings noch mehr Druck auf den Betroffenen. Ihr Kollege sollte mindestens 2 Tage Zeit haben, sich auf ein solches Gespräch einstellen zu können. Zudem sollte er nicht im Unklaren über den zu besprechenden Punkt gelassen werden.
Pochen Sie bei Ihrer Dienststellenleitung also darauf, dass die Betroffenen immer genug Vorbereitungszeit haben.
2. Persönlichkeitsrechte wahren
Ihr Dienstherr darf das Persönlichkeitsrecht Ihres Kollegen nicht verletzen. Er darf vielmehr nur nach arbeitsplatzbezogenen Ursachen suchen. So bedeutet z. B. die Frage nach dem Krankheitsgrund einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte Ihres Kollegen. Er muss diese Frage deshalb nur bei berechtigten dienstlichen Interessen wahrheitsgemäß beantworten (Beispiel: wegen eventueller Ansteckungsgefahr oder weil dienstliche Ursachen zur Krankheit geführt haben). Zudem ist er zur wahrheitsgemäßen Beantwortung der Frage verpflichtet, wenn er gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist, seine Aufgaben zu erfüllen.
3. Keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen androhen
Hin und wieder übertreiben es die Dienstherren zudem. Sie drohen genesenen Mitarbeitern für den Fall weiterer Fehlzeiten arbeitsrechtliche Konsequenzen an. Das ist schlicht kontraproduktiv und auch rechtswidrig. Denn so übt Ihr Dienstherr nur noch mehr Druck auf den Kollegen aus. Wenn der Dienstherr das Gespräch in dieser Art führt, dann bricht man es am besten gleich ab.

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