Als Beschäftigte im öffentlichen Dienst wird auf Sie und Ihre Kollegen der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) anwendbar sein. Dieser regelt auch die Höhe Ihres Urlaubsanspruchs. Die Urlaubsregelung finden Sie in § 26 TVöD. Werfen Sie gleich mal einen Blick hinein.
30 Tage sind die Regel
Nach § 26 Abs. 1 TVöD stehen Ihnen bei einer 5-Tage-Woche im Kalenderjahr 30 Tage Urlaub zu. Dabei sind sowohl das Alter der Beschäftigten als auch die Dauer der Dienstzugehörigkeit mittlerweile irrelevant.
Altersstaffelung ist Schnee von gestern
In früheren Versionen fanden sich im TVöD Altersstaffelungen: Je älter der Beschäftigte war, desto mehr Urlaub gab es. Entscheidend war dabei das Lebensjahr, das der Beschäftigte im Laufe des Kalenderjahrs vollendet hat. Das ist jedoch vorbei, denn diese Regelung war altersdiskriminierend, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Jahr 2012 entschieden (BAG, 20.3.2012, Az. 9 AZR 529/10). Die Tarifvertragsparteien haben daraufhin gehandelt und die Staffelung aufgegeben.

Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden Ihre Antwort!