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Nutzt Ihr Dienstherr wirklich alle Förderungsmöglichkeiten für eine Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen? Meistens ist das nicht der Fall. Viele Dienstherren kennen noch nicht einmal die gesamten Fördermöglichkeiten. Und das bei der Personalnot im öffentlichen Dienst!
Helfen Sie Ihrem Dienstherrn auf die Sprünge und fordern Sie die vermehrte Beschäftigung behinderter Kolleginnen und Kollegen. Auch das kann dem Fachkräftemangel entgegenwirken.
Ihre Dienststelle kann eine Förderung für die Aus- oder Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen erhalten, wenn sie sie aus- oder weiterbildet. Natürlich gibt es keinen Rechtsanspruch auf die Förderung. Wird jedoch ein entsprechender Antrag gestellt und der Fördertopf ist noch gefüllt, wird der Antrag meistens auch bewilligt.
Die Voraussetzungen im Einzelnen
Eine Förderung kann Ihr Dienstherr für folgende Personen erhalten:
- schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen
- Rehabilitandinnen und Rehabilitanden, deren Rehabilitationsträger die Bundesagentur für Arbeit ist
Die Höhe des Zuschusses
Die Höhe des Zuschusses wird individuell festgelegt. Sie richtet sich zum einen nach Art und Schwere der Behinderung. Zum anderen hängt die Höhe davon ab, wie sich die Behinderung auf die Aus- oder Weiterbildung auswirkt.
Für die Gewährung des Zuschusses müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein, insbesondere muss Ihr Dienstherr den Antrag vor Abschluss des Aus- beziehungsweise Weiterbildungsvertrages stellen.

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