Es kann vorkommen, dass ein Gremium nicht mehr will. Dass es zerstritten ist, dass die Grabenkämpfe mit der Dienststellenleitung zu groß geworden sind, dass der Weg frei werden soll für Neuwahlen. Dann kann das Gremium zurücktreten. Aber nur einstimmig!
Der Rücktritt des Gremiums
Sie können Ihren Rücktritt als Gremium nur durch einen Beschluss mit der Mehrheit aller Ihrer Mitglieder erklären, nicht durch einzelne Mitglieder.
Dieser Beschluss gilt für alle (auch Ersatzmitglieder) und ist unwiderruflich. Der zurückgetretene Personalrat arbeitet geschäftsführend weiter, er muss aber unverzüglich Neuwahlen einleiten.
Der Rücktritt einzelner Mitglieder
Eine Amtsniederlegung einzelner Mitglieder ist dagegen viel einfacher möglich. Jedes Mitglied kann sein Amt einzeln niederlegen, hier muss nicht beschlossen werden. Der Rücktritt erfolgt durch eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung gegenüber dem Personalratsvorsitzenden (oder dem Gremium). Eine besondere Form ist für die Erklärung nicht vorgeschrieben. Das Mitglied muss auch keinen Grund für seinen Rücktritt angeben. Es rückt ein Ersatzmitglied für das ausgetretene Mitglied nach.
Überlegen Sie gut
Es ist klar und richtig, dass der Rücktritt des Gremiums nur geschlossen erfolgen kann. Denn sonst könnte ja z. B. der Vorsitzende eines Tages beschließen, dass das Gremium jetzt zurücktreten soll. Aber ob Einzelmitglied oder Gremium: Machen Sie sich Ihre Entscheidung nicht leicht. Sie wurden gewählt, man hat Vertrauen und Hoffnung in Sie und die Kollegen gesetzt. Dies sollte nie leichtfertig enttäuscht werden!
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