Digitaler Stress entsteht, wenn wir nicht gut mit den digitalen Technologien umgehen. Dabei geht es sowohl um die individuelle als auch um die strukturelle Nutzung. Ein Beispiel: Durch die Erfindung von E-Mail-Programmen wurde das zum Teil sehr aufwendige Schreiben von schriftlichen Mitteilungen auf Papier überflüssig. Informationen können so viel einfacher weitergegeben werden. Was früher allerdings 5 Mitteilungen am Tag waren, sind heute 50 E-Mails – eine unglaubliche Flut an Informationen. Das Ausreizen der Möglichkeiten durch die digitalen Technologien verursacht bei uns heute digitalen Stress.
Digitaler Stress im betrieblichen Alltag ist und wird zu einem immer wichtigeren Aufgabenfeld für Sie als Personalrat, da die „neuen“ Arbeitsbedingungen unserer digitalisierten Arbeitswelt Auswirkungen auf die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Kolleginnen und Kollegen haben. Dabei spielen der Grad der Digitalisierung des Arbeitsplatzes und die Kompetenz der einzelnen Kollegen im Umgang mit den digitalen Technologien eine entscheidende Rolle für das digitale Stresserleben. Einfach ausgedrückt: Je höher der Digitalisierungsgrad und je geringer die Kompetenzen, desto größer der digitale Stress.
Deutliche Auswirkungen auf die Gesundheit
Neben dem „normalen“ Stress kommt nun auch der Stress durch den Umgang mit digitalen Technologien hinzu. So kam die Studie im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung zu dem Ergebnis, dass die Kollegen mit hohem digitalem Stress deutlich mehr gesundheitliche Probleme, wie zum Beispiel Kopfschmerzen, Schlafstörungen oder Erschöpfung, haben als die anderen Kollegen. Unsere Arbeit wird zunehmend durch digitale Technologien geprägt und die ursprüngliche Erleichterung der Arbeit weicht immer mehr einer Stressfalle. Als Personalrat können Sie durch Ihr Mitbestimmungsrecht Ihre Kollegen gut vor digitalem Stress schützen. Je besser Sie über die Stressoren – also die Auslöser von digitalem Stress – Bescheid wissen, desto besser können Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen schützen.
Sie bestimmen mit
Gerade beim Thema digitaler Stress können Sie auf einige Mitbestimmungsrechte setzen:
• Leistungsüberwachung
Digitaler Stress wird u. a. durch die Angst vor Leistungsüberwachung und die Sorge vor Datensammlung über die eigene Person ausgelöst. Außerdem sind wir in Sorge, dass wir mit den neuen Medien nicht umgehen können.
Bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen, haben Sie als Personalrat mitzubestimmen. Diese Mitbestimmung greift auch schon bei der bestehenden Möglichkeit, was ja bei allen digitalen Technologien der Fall ist.
Regeln Sie mit Ihrem Dienstgeber in einer Dienstvereinbarung „Nutzung digitaler Technologien“, welche Daten zu welchem Zweck erhoben werden, und kommunizieren Sie dies auch klar an die Kolleginnen und Kollegen, um Ängste zu minimieren.
• Arbeitszeit
Auch Dauererreichbarkeit löst digitalen Stress aus, beispielsweise wenn am Wochenende oder nach Feierabend E-Mails gelesen werden. Abschalten ist da für die Kollegen nur schwer möglich.
Als Personalrat bestimmen Sie über den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie über die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage mit. Das individuelle Nutzungsverhalten der Kollegen zu kontrollieren, ist keine Lösung. Vielmehr sollten Sie eine Lösung für die gesamte Dienststelle anstreben: Nutzen Sie Ihr Initiativrecht und machen Sie Ihrem Dienstgeber den Vorschlag, künftig nach 20:00 Uhr und am Wochenende keine E-Mails mehr weiterzuleiten.
• Weiterbildung
Neue Software zu bedienen oder mittels eines digitalen Endgeräts die Maschinen zu steuern, bedeutet für viele Kollegen ein hohes Stresslevel. Sie sind unsicher im Umgang mit der digitalen Technologie. Durch Schulungen und Weiterbildung kann Ihr Dienstgeber den digitalen Stress abmildern – nutzt er diese Möglichkeit nicht, so können Sie als Personalrat ihn dazu auffordern und bei der Einführung von Weiterbildungsmaßnahmen mitbestimmen.
• Arbeitsbedingungen beurteilen
Ihr Dienstgeber muss die Risiken und die Gefährdungen am Arbeitsplatz mittels einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln, bewerten und durch Arbeitsschutzmaßnahmen die Gefahr reduzieren. Seit 2013 muss er dies auch für den Aspekt „psychische Belastung bei der Arbeit“ tun. Da es hier keine klaren gesetzlichen Vorgaben gibt, obliegt Ihnen als Personalrat ein klares Mitbestimmungsrecht bei der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Je besser diese durchgeführt wird und die Kollegen sich äußern können, wodurch sie sich belastet fühlen, desto größer sind die Effekte für die Gesundheit Ihrer Kollegen.
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