Grundsätzliches für Ihre nächste Personalversammlung

17. März 2025

Der Personalrat ist der Veranstalter der Personalversammlung, da er hierzu einlädt. Die Versammlung selbst wird definiert als Zusammenkunft von Beschäftigten Ihrer Dienststelle.

Zweck einer Personalversammlung

Die Personalversammlung wird abgehalten, um eine Aussprache über Entwicklungen in der Dienststelle zu geben. Daher erstatten Sie hier Ihren Tätigkeitsbericht. Man könnte sagen, dass die Beschäftigten in der Personalversammlung über die Geschehnisse in der Dienststelle auf den neuesten Stand gebracht werden sollen.

Einmal im Kalenderhalbjahr

Beim Bund und in den meisten Bundesländern ist gesetzlich festgelegt, dass Personalversammlungen mindestens einmal im Kalenderhalbjahr stattzufinden haben. Meines Erachtens reicht dies auch. Es können aber auch mal nicht turnusmäßige Versammlungen nötig werden. Insbesondere sind auf Wunsch des Dienststellenleiters oder eines Viertels der wahlberechtigten Beschäftigten außerplanmäßig Personalversammlungen durchzuführen.

Sie haben eine Handlungspflicht

Beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, Personalversammlungen einzuberufen. Kommen Sie Ihrer Pflicht nicht nach, kann dies je nach dem Einzelfall einen groben Pflichtverstoß bedeuten – und somit eventuell zu einem Ausschluss aus dem Gremium führen. Laden Sie also immer alle Beschäftigten der Dienststelle rechtzeitig und unter Angabe der Tagesordnung ein – am besten schriftlich. Der Einladung legen Sie noch die Tagesordnung bei.

Personalversammlung
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