Wir sind mitten im Advent – eine sehr schöne Zeit, wie ich finde. Aber auch eine dunkle Zeit, in der wir auf besondere Beleuchtung in unseren Räumen angewiesen sind. Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), genauer: §§ 3, 5 ArbSchG, muss Ihre Dienststellenleitung den Arbeitsplatz so einrichten, dass Sie sowie Ihre Kolleginnen und Kollegen keinen gesundheitlichen Schaden nehmen. Dazu gehört es auch, dass Sie genug Licht haben. Ich finde dies in diesem Jahr besonders wichtig. Die psychischen Erkrankungen nehmen zu – da muss Licht in den Alltag, um die Psyche positiver zu stimmen. Als Personalrat haben Sie zu überwachen, dass die Arbeitsplätze hell genug eingerichtet sind. Worauf Sie hier genau achten müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Sicherheit geht vor
Bringen Mitarbeiter eigene Lampen mit an den Arbeitsplatz, dann müssen diese sicher sein. Dies sollte überprüft werden.
Hierauf kommt es bei der Beleuchtung am Arbeitsplatz an
● Die Beleuchtungsstärke muss der Arbeitsaufgabe, dem Arbeitsmaterial und dem Raum (Größe, Grundriss, Fenster) angepasst werden. Seien Sie ganz pragmatisch: Sind die Fenster zu klein? Wenn ja, muss dies durch mehr künstliches Licht ausgeglichen werden.
● Je kleiner die Details bei der Arbeitsaufgabe sind, desto heller muss die Beleuchtung sein. Sind kleine Bauteile zusammenzusetzen? Das geht nur mit genug Licht.
● Je niedriger der Kontrast, desto heller muss die Beleuchtung sein.
● Die Beleuchtung sollte im gesamten Tätigkeitsbereich möglichst gleichmäßig sein.
● Die nähere Umgebung darf nie heller sein als das eigentliche Arbeitsfeld.
● Direkt- und Reflexblendung sollten vermieden oder möglichst geringgehalten werden.
● Die Lichtfarbe muss angenehm und die Farbwiedergabe sehr gut sein.
● Bei älteren Menschen nimmt die Sehschärfe ab – das muss unter anderem durch eine stärkere Beleuchtung ausgeglichen werden.
● Die Beleuchtung sollte flimmer- und flackerarm sein.
● Bei Arbeitsplätzen mit unzureichender Tageslichtbeleuchtung sollte wenigstens eine Sichtverbindung ins Freie bestehen.
Geregelt ist das Ganze in der DIN-Norm 5035 „Büros“. Die Teile 6 und 8 sind hier besonders relevant (Beleuchtung mit künstlichem Licht).
Ihr Dienstherr muss handeln
Ihr Dienstherr hat die Pflicht, in regelmäßigen Abständen mit einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob die Arbeitsplätze ausreichend beleuchtet sind. Dabei muss er auch die Lichtstärke messen.
Tipp: Fragen Sie die Sicherheitsfachkraft
Ihre Sicherheitsfachkraft und der Amtsarzt sollten Ihren Dienstherrn hier fachkundig beraten. Achten Sie darauf, dass das auch geschieht.
Daneben sollte Ihr Dienstherr bei der Gefährdungsbeurteilung Ihre Kollegen befragen. Wie empfinden sie die Beleuchtung? Zudem ist die Beleuchtungsanlage an sich zu betrachten. Dazu sind Beleuchtungskonzept, Art, Anzahl, Anbringung, Leistungsaufnahme und Lichtfarbe der Lampen, Lichtpunkthöhe über dem Fußboden sowie Wartungszustand der Beleuchtungsanlage zu untersuchen.
WICHTIG
Dienstherr muss zahlen
Muss Ihr Dienstherr hier nachrüsten, kann er die Kosten nicht den Arbeitnehmern auferlegen (§ 3 ArbSchG). Er muss selbst in die Tasche greifen.
Diese 7 Gütemerkmale für Beleuchtung müssen in Augenschein genommen werden
Als Personalrat müssen Sie hier nicht tatenlos zusehen. Sie haben die Pflicht zu kontrollieren, ob Ihr Dienstherr sich an das ArbSchG hält, und Sie haben einen Informationsanspruch gegen ihn. Also fragen Sie ihn ganz gezielt, ob er sich über eine ausreichende Beleuchtung am Arbeitsplatz schon einmal Gedanken gemacht hat.
Klappern Sie dabei diese 7 Gütemerkmale einer ausreichenden Beleuchtung ab:
● Gibt es ein ausreichendes Beleuchtungsniveau (Lichtstärke)?
● Ist der Arbeitsplatz mit ausreichenden Tageslichtanteilen ausgestattet?
● Ist die Leuchtdichteverteilung gut (der Raum sollte möglichst gleichmäßig ausgeleuchtet sein)?
● Gibt es möglichst wenig Blendungen oder störende Reflexionen?
● Ist die Lichtrichtung abgestimmt?
● Sind die Lichtfarbe und Farbwiedergabe angenehm?
● Herrscht Flimmerfreiheit?
Gefährdungsbeurteilung ggf. ergänzen
Der Faktor Licht muss Eingang in die Gefährdungsbeurteilung finden; prüfen Sie das.
Dunkle Arbeitsplätze müssen aufgehellt werden.
So messen Sie richtig
Bei der Lichtmessung ist darauf zu achten, dass die Ergebnisse nicht verfälscht werden. Treten Sie an Ihren Dienstherrn heran und fragen Sie ihn, ob er mögliche Störfaktoren ausgeschaltet hat:
● Hat er vor Beginn der Messung die Lampen ungedimmt so lange brennen lassen, bis die normale Helligkeit innerhalb der Arbeitsumgebung erreicht ist? Dies ist der Fall, wenn 3 Messungen innerhalb weniger Minuten keine bedeutsamen Veränderungen mehr zeigen.
● Hat er Abschattungen und Reflexionen vermieden? Dies kann er dadurch gewährleisten, dass bei der Messung der Lichteinfall auf das Messfeld weder durch Personen noch durch Gegenstände, die nicht zur Einrichtung gehören, gestört wird.
● Im Bereich der eigentlichen Sehaufgabe muss gemessen werden: Der „Ort der Sehaufgabe“ legt die Messhöhe und die Lage der Messebene fest. Bei Büroarbeitsplätzen liegt sie normalerweise bei 0,85 m (Schreibtischhöhe).
Tipp: Empfehlung für Büros
500 Lux werden für Büroarbeitsplätze empfohlen. Fragen Sie Ihren Dienstherrn, ob er bei den Messungen auf diesen Wert kommt.
Bei der teilflächenbezogenen Beleuchtung wird ein Mindestwert der Beleuchtungsstärke von 750 Lux auf einer Teilfläche von mindestens 600 mm x 600 mm im Bereich des Arbeitsplatzes – z. B. durch eine Arbeitsplatzleuchte – erzeugt.
Nutzen Sie das Tageslicht
Ausreichende Beleuchtung kann ganz einfach sichergestellt werden, indem Tageslichtanteile genutzt werden. Dies geht auch ganz einfach:
● Platzieren Sie Schreibtische nahe an Fenstern und verlagern Sie Tätigkeiten, die mehr Licht benötigen, in Fensternähe.
● Bei Neu- und Umbauten sollten Sie und Ihr Dienstherr immer an die Möglichkeit denken, neue Oberlichter zu installieren.
● Deckenplatten können durch lichtdurchlässige Paneele ersetzt werden.
Großzügige Fensterfronten haben allerdings auch Nachteile: Kälte und Wärme dringen schneller in die Räume ein.
Tipp: Schutzeinrichtungen anbringen
Diesen Nachteil können Sie vermeiden, indem Sie bzw. Ihr Dienstherr Abschirmungen, Jalousetten, Markisen oder Vorhänge an den Fenstern oder Oberlichtern anbringen lässt, um den Arbeitsbereich gegen Wärme und Kälte von außen sowie vor Lichtreflexionen zu schützen.
Sorgen Sie für die Sichtverbindung nach außen
Nicht jeder Arbeitsplatz kann mit einem Fenster ausgestattet werden. Zum Ausgleich kann Ihr Dienstherr aber Pausen-, Bereitschafts-, Liege- und Sanitätsräume so aussuchen, dass diese ein Fenster haben.
Tipp: Flimmern vermeiden
Für Kolleginnen und Kollegen, die ohne Fenster auskommen müssen: Bei künstlicher Beleuchtung können störende Flimmererscheinungen auftreten, die zu Sehstörungen und Ermüdung führen. Das lässt sich durch den Einsatz von elektronischen Vorschaltgeräten verhindern.
Einzelplatzbeleuchtung deckt individuelle Bedürfnisse
Verlassen Sie sich nicht nur auf Deckenfluter oder Stehlampen. An jedem Schreibtisch sollte auch eine Schreibtischlampe stehen. So kann jeder Arbeitnehmer sein individuelles Lichtbedürfnis stillen.
Helle Farbtöne an Decken und Wänden
Um Tages- und Kunstlicht optimal zu nutzen, sollten Decken und Wände weiß oder sehr hell gestrichen werden. Denn weiß gestrichene Oberflächen reflektieren das Licht zu 100 %, wohingegen schwarze Oberflächen überhaupt kein Licht reflektieren. Ihr Dienstherr sollte auch auf helle Farben bei Tischen und Büromöbeln achten. Sagen Sie ihm dies, denn das ist ein einfacher Weg zur sicheren Beleuchtung.
Bildschirme richtig aufgestellt?
Gerade Bildschirmarbeiter sollten Flimmern und Blendungen vermeiden. Überprüfen Sie daher noch mal die Ausrichtung Ihrer Bildschirme!
So gehen Sie als Personalrat vor
● Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Beleuchtungssituation. Ihr Dienstherr hat hier eine Auskunftspflicht.
● Prüfen Sie: Wie viele Mitarbeiter klagen über zu schlechte Beleuchtung?
● Besprechen Sie sich mit der Sifa.
● Schlagen Sie dann Ihrem Dienstherrn konkrete Handlungsanleitungen vor. Darauf lässt er sich eher ein, als wenn Sie einen Missstand nur aufzeigen.
Sorgen Sie für ein gutes Lichtklima
Hier habe ich Ihnen noch zusammengefasst, mit welchen Mitteln sich Schatten und Blendungen am Arbeitsplatz vermeiden lassen:
● Verändern Sie die Lage der Lichtquelle. Stellen Sie eine Lampe um und sehen Sie so, ob die Schattenbildung weniger wird.
● Verändern Sie die Lage des Arbeitsplatzes. Durch Versetzen des Schreibtischs können Blendungen ausgeschaltet werden.
● Setzen Sie Leuchten ein, die das Licht aufwärts reflektieren. Das schafft die besten Sehbedingungen.
● Hängen Sie Leuchten hoch auf und achten Sie auf Lichtquellen mit einer relativ großen Oberfläche, um eine gleichmäßige Allgemeinbeleuchtung mit wenig Blendung zu erzielen.
● Bei Neu- und Umbauten sollten Fenster und Oberlichter möglichst auf einer der Sonne abgewandten Seite eingebaut werden, damit der Arbeitsbereich gleichmäßig ausgeleuchtet wird.
● Schutzbleche, Abdeckungen oder Abtrennungen können starkes Licht, das Blendung verursacht, abschirmen.
Schnell-Check Beleuchtung
Prüfen Sie mit diesem Schnell-Check, ob die Beleuchtung an Ihren Arbeitsplätzen ausreichend ist oder nicht:
Checkliste: Beleuchtung
- Haben die Kolleginnen und Kollegen Schwierigkeiten, Texte auf Bildschirmen, Papiervorlagen und anderen Arbeitsmitteln zu lesen und zu erkennen?
- Klagen sie über brennende und gerötete Augen oder Augenflimmern?
- Werden die Kollegen durch Blendungen oder Reflexionen gestört?
- Werden sie aufgrund von Licht und Beleuchtung dabei beeinträchtigt, alle für ihre Arbeit notwendigen Informationen aufzunehmen?
- Sitzen die Kolleginnen und Kollegen mit den Augen auffällig dicht am Bildschirm?
- Wenn Sie auch nur eine Frage mit Ja beantworten müssen, dann ist es an der Zeit, von Ihrem Dienstherrn Abhilfe zu verlangen. Am besten ist es, einmal kurz ein Lichtmessgerät auf den Schreibtisch zu stellen. Dann weiß man genau, wie viel Lux es sind, und kann bei Bedarf nachbessern.
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