Kein Personalgespräch während Arbeitsunfähigkeit!

15. März 2024

Lesezeit 1 Minute

Als Personalrat kennen Sie das: Ein Kollege ist krank und Ihr Dienstherr möchte ihn am liebsten sofort zum Rapport in die Dienststelle zitieren – und Fragen über die Weiterarbeit nach der Genesung stellen. Die Fragen an sich sind verständlich, bei den Antworten muss sich Ihr Dienstherr aber gedulden, bis der Kollege wieder gesund ist (Bundesarbeitsgericht, 2.11.2016, Az. 10 AZR 596/15).

Wer krank ist, kann von seinem Arbeitgeber in aller Regel nicht zu Personalgesprächen ins Unternehmen bzw. in die Dienststelle zitiert werden. Denn wer ein Attest vom Arzt hat, also eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, ist nicht dazu verpflichtet, im Betrieb bzw. in der Dienststelle zu erscheinen, um dort an einem Personalgespräch mit dem Arbeitgeber bzw. dem Dienstherrn teilzunehmen. Das widerspricht sich einfach, das muss auch Ihr Dienstherr einsehen. In aller Regel sollte es reichen, zu telefonieren oder schriftlich zu kommunizieren, z. B. per E-Mail.

Fazit: „Rückkehrgespräch“ ist wörtlich zu nehmen

Geben Sie diese Information unbedingt an die Kollegen in der Dienststelle weiter. Während der laufenden Arbeitsunfähigkeit muss kein Beschäftigter in die Dienststelle kommen!

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