Krankheit und Arbeitsunfähigkeit (AU) werden in der Praxis oft als Synonyme gebraucht. Dabei ist meistens nur von „Krankschreibung“ die Rede. „Arbeitsunfähigkeit“ ist im Arbeitsalltag als Begriff hingegen eher ungewöhnlich. Wenn überhaupt, kommt sie noch am ehesten in der verkürzten Form im Wort „AU-Bescheinigung“ vor. Juristisch gibt es aber durchaus einen – auch für die Praxis wichtigen – Unterschied zwischen Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.
„Krankschreibung“ klingt logisch und unkompliziert
Wer als Mitarbeiter*in den „gelben Schein“ beim Dienstherrn einreicht, spricht regelmäßig davon, dass er „krankgeschrieben“ ist und den „Krankenschein“ oder den „gelben Schein“ eingereicht hat. Das klingt logisch, für jeden nachvollziehbar und unkompliziert. Das Wort „Arbeitsunfähigkeit“ klingt dagegen irgendwie zu sperrig und zu juristisch für den Alltag.
Es gibt zwischen Krankheit und AU jedoch einen kleinen, aber feinen Unterschied.
Auf die Arbeitsunfähigkeit kommt es an
Entscheidend im Arbeitsverhältnis ist letztlich nicht die Krankheit, sondern die AU. Genauer gesagt geht es um die durch Krankheit oder auch durch andere Umstände bedingte AU. Das bedeutet, dass Krankheit im Arbeitsverhältnis erst dann eine Rolle spielt, wenn sie zu einer AU führt. Das klingt banal, führt aber am Ende zum wichtigen Begriff der leidensgerechten Beschäftigung.
AU hängt auch vom Arbeitsplatz ab. Zum Zusammenhang zwischen AU und leidensgerechter Beschäftigung muss man sich Folgendes vor Augen halten: Ob eine Krankheit zur AU führt, hängt von 2 Faktoren aber, nämlich
- von der Art der Erkrankung, aber auch
- von der Art der Arbeit bzw. der Beschäftigung.
An dem Beispiel wird deutlich, dass bei vielen Erkrankungen manche Arbeiten, Beschäftigungen, Tätigkeiten noch ausgeübt werden können, andere hingegen nicht. Es gibt dann also möglicherweise unterschiedliche leidensgerechte Beschäftigungen und nicht leidensgerechte Beschäftigungen – je nach der Art der Erkrankung einerseits und der Art des Arbeitsplatzes andererseits.
Nicht jede Arbeitsunfähigkeit ist schon Grund zur Besorgnis
Wichtig ist also, immer zwischen Krankheit und AU zu unterscheiden. Bei dieser Unterscheidung kann die Frage der leidensgerechten Beschäftigung den Ausschlag geben. Auf den nächsten Seiten erfahren Sie Wichtiges zu dieser bedeutsamen Unterscheidung und wie Ihre Kollegen in der Praxis zu ihren Gunsten Hebel bewegen können, um trotz Krankheit eine AU möglichst zu vermeiden.
Dies betrifft natürlich vor allem die dauerhafte AU. Eine kurze AU von wenigen Wochen oder gar nur Tagen wird wohl niemandem Sorgenfalten auf die Stirn treiben. Wenn aber die Perspektive schwindet, überhaupt noch einmal an den Arbeitsplatz zurückzukehren, sieht die Sache schon ganz anders aus. Dann kann von der Frage der leidensgerechten Beschäftigung wirklich viel abhängen.
Das gilt noch einmal in verschärfter Form, wenn die Bezugsdauer des Krankengelds sich dem Ende zuneigt und die sogenannte Aussteuerung in Sicht ist. Das ist für viele Mitarbeitende ein Anlass, sich wirklich ernsthaft um das Thema leidensgerechte Beschäftigung zu kümmern. Bis dahin lassen erfahrungsgemäß die meisten Beschäftigten die Sache laufen, weil der finanzielle Druck durch das Krankengeld noch nicht so hoch ist. Das ist aber ein Fehler.
Früh kümmern lohnt sich
Sinnvoll ist es, sich frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen. Wenn Sie noch nicht so sehr finanziell unter Druck stehen, können Sie eine Auseinandersetzung über leidensgerechte Beschäftigung in der Regel viel gelassener und vor allen Dingen auch souveräner angehen. Finanzielle Sorgen sind immer existenzielle Sorgen!
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