Halten Sie im Gremium vor jeder Personalversammlung noch mal einen Moment inne und prüfen Sie in Ruhe, ob Sie alle Grundsätze beachtet haben, die bei jeder Personalversammlung gelten. Dies ist zum einen so wichtig, weil Sie sonst Fehler machen könnten, und zum anderen, weil Ihnen sonst Rechte verloren gehen könnten.
Der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit
Bei Personalversammlungen müssen Sie den personalvertretungsgesetzlich vorgegebenen Grundsatz der Nichtöffentlichkeit beachten. Danach dürfen grundsätzlich nur Angehörige Ihrer Dienststelle die Versammlung besuchen. Ein Verstoß führt nicht zur Unwirksamkeit von Beschlüssen der Personalversammlung. Aber dennoch würde ich hier verstärkt darauf achten; Dienststellenfremde müssen ja nicht unbedingt involviert sein. Neben den Beschäftigten Ihrer Dienststelle dürfen natürlich noch die Personen teilnehmen, die Sie einladen müssen (siehe Seite 3).
Neutrale und objektive Versammlungsführung
Sie als Personalrat müssen für einen störungsfreien Ablauf der Personalversammlung sorgen. Dulden Sie keine Zwischenrufe, kein Lustigmachen über Kollegen und schlichten Sie Streitereien. Dabei haben Sie immer eine Mittlerrolle. Ergreifen Sie also nicht Partei.
Friedenspflicht und vertrauensvolle Zusammenarbeit
Die Teilnehmer einer Personalversammlung dürfen die Arbeit und den Frieden der Dienststelle nicht beeinträchtigen. So sind sie nicht berechtigt, dem Dienststellenleiter in einem förmlichen Beschluss ihre Missbilligung auszusprechen. Auch jede parteipolitische Betätigung hat in Personalversammlungen zu unterbleiben. Oft wird die Funktion der Personalversammlung missverstanden. Sie ist kein Kontrollorgan Ihnen oder dem Dienststellenleiter gegenüber. Sie können in der Personalversammlung also nicht durch Beschluss (Misstrauensvotum) einzelne Mitglieder aus dem Personalrat abberufen, sie zum Rücktritt zwingen oder ihnen das Vertrauen entziehen.
Arbeitszeit- und Kostenregelung
Personalversammlungen finden während der Arbeitszeit statt. Die Dienststelle hat Arbeitsbefreiung in entsprechendem Umfang zu gewähren, und zwar bezahlt. Auch die Wegezeiten werden grundsätzlich vergütet.
Die Dienststellenleitung hat alle mit der Durchführung der Personalversammlung unmittelbar zusammenhängenden Kosten zu tragen. Befindet sich in der Dienststelle z. B. kein für die Personalversammlung geeigneter Saal, hat sie einen geeigneten andernorts zu mieten und die Kosten dafür zu tragen.
Kosten-Nutzen-Analyse
Sie als Personalrat sind an das Gebot der Verhältnismäßigkeit gebunden. Dies gilt besonders für die Einberufung einer außerordentlichen Personalversammlung. Das den Beschäftigten Mitzuteilende muss so wichtig sein, dass der finanzielle Aufwand als angemessen vertreten werden kann. Auch bei der turnusmäßigen Versammlung müssen Sie ein Auge auf die Kosten haben. Es muss nicht immer der teuerste Saal sein, nicht alles muss kopiert werden etc. Setzen Sie auch in der Personalversammlung immer auf Nachhaltigkeit und Sparsamkeit.
Muster: Buchung eines Saals
Wenn Sie mit dem Saal, der für die Personalversammlungen vorgesehen ist, nicht (mehr) zurechtkommen, verlangen Sie von der Dienststellenleitung einen anderen. Etwa so:
An die Dienststellenleitung
Ort, Datum
Durchführung einer Personalversammlung: Mieten eines geeigneten Saals
Sehr geehrter Herr …,
auf der letzten Personalversammlung fand nicht jeder Beschäftigte einen Platz, weil wir unter erheblicher räumlicher Enge litten. Erfreulicherweise besuchen mehr Beschäftigte die Personalversammlungen, als es früher der Fall war. Damit reicht aber offenbar der von der Dienststelle kostenlos zur Verfügung gestellte Raum nicht mehr für eine ordnungsgemäße Durchführung einer Personalversammlung. Wir machen als deshalb darauf aufmerksam, dass die Versammlung von Beschäftigten einer Dienststelle grundsätzlich nur als Vollversammlung zulässig ist, dies ist im vorgegebenen Raum aber nicht möglich.
Deshalb bitten wir als Personalrat Sie, in räumlicher Nähe zur Dienststelle einen geeigneten Saal für die Personalversammlung am … zu mieten. Dafür schlagen wir die Aula des Gymnasiums … als kostengünstige Alternative vor.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift Personalratsvorsitzende/r
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