Arbeit trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

07. November 2023

Frage: Ein Kollege ist arbeitsunfähig krankgeschrieben und will trotzdem arbeiten. Darf er das? Darf er auch an einem Tag während der Arbeitsunfähigkeit arbeiten und an einem anderen nicht?

Krank ist krank

Viele Arbeitnehmer schleppen sich krank zur Arbeit, aus Sorge um den Job. Schieben Sie dem einen Riegel vor. Wer krank ist, soll sich auskurieren.

Maria Markatou: Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist eine Prognose des Arztes, dass ein Mitarbeiter über einen gewissen Zeitraum arbeitsunfähig sein wird. Der Mitarbeiter kann daher auch schon früher wieder zur Arbeit erscheinen und erklären, dass er fit genug ist, dass die Prognose des Arztes also nicht richtig war. Aber tageweise zu kommen, heute also zu sagen, ich bin fit, morgen gilt doch wieder die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – das geht nicht. Da müsste der Kollege dann nach jedem Arbeitseinsatz eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bringen bzw. sich erneut krankmelden.

Alles andere wäre für den Dienstherrn nicht planbar – und auch Entgeltfortzahlungs- und Krankengeldzeiträume ließen sich so fast nicht mehr berechnen. Das würde die gesamte Zusammenarbeit verkomplizieren.

Also, Ihr Kollege muss sich entscheiden, entweder arbeitsunfähig oder arbeitsfähig. Kommt er zur Arbeit und sieht, es geht doch nicht, dann muss er sich eben wieder krankschreiben lassen.

WICHTIG

AU ist trotz eAU anzuzeigen

Seit Anfang des Jahres können Dienstherren die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch abrufen. Dennoch müssen sich erkrankte Arbeitnehmer bei einer Arbeitsunfähigkeit melden, diese und deren voraussichtliche Dauer anzeigen. Diese Pflicht besteht trotz eAU. Denken Sie bitte daran. Unterbleibt eine Anzeige, können die Kollegen abgemahnt werden. Das muss nicht sein.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
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