Arbeitsunfähigkeit und Stufenlaufzeit

15. Dezember 2023

Frage: Ich war dieses Jahr relativ oft krank, immer wieder Atemwegserkrankungen. Nun sagte mir ein Kollege, dass dies Auswirkungen auf meine Stufenlaufzeit haben kann. Stimmt das?

Stufenregelung

Jede Entgeltgruppe des TVöD (Ausnahme Gruppe 1) ist in 6 Stufen eingeteilt. Der Stufenaufstieg findet immer nach einer bestimmten Zeit der Beschäftigung statt.

Maria Markatou: Hier kann ich Sie beruhigen, es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Solange Anspruch auf Entgeltfortzahlung (in den ersten 6 Wochen der Krankheit) oder Krankengeldzuschuss besteht (längstens bis zum Ende der 13. bzw. 39. Krankheitswoche), kommt es nicht zu einer Unterbrechung der Stufenlaufzeit für den Aufstieg in die nächsthöhere Entgeltstufe, § 17 Abs. 3 Buchst. b Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) bzw. § 17 Abs. 3 Buchst. b Tarifvertrag der Länder. Diese Grenzen der Entgeltfortzahlung sind also immer zu beachten.

Erst wenn Sie diese Grenzen überschritten haben, kann Ihr Stufenaufstieg in Gefahr sein. Aber auch hier wird immer der Einzelfall zu prüfen sein. Im Zweifelsfall sollten Ihre Kollegen juristische Hilfe in Anspruch nehmen und den Sachverhalt überprüfen lassen.

Arbeitsunfähigkeit Stufenlaufzeit
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