BEM: 6-Wochen-Frist berechnen

22. Februar 2022

Frage: Ist ein Kollege länger als 6 Wochen krank, muss unser Dienstherr ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten. Wie berechnen wir diese 6 Wochen?

Maria Markatou: § 167 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX geht beim BEM von einer Abwesenheitsdauer von länger als 6 Wochen = 6 ´ 7 Tage ´ 42 Tage innerhalb eines Jahres aus. Maßgeblich ist dabei nicht das Kalenderjahr (1.1. bis 31.12.), sondern der erste in den Zeitraum fallende Krankheitstag.

Wenn Sie in einer 5-Tage-Woche arbeiten, rechnen Sie so: 6 ´ 5 = 30 Arbeitstage: Der Kollege muss an mindestens 30 Arbeitstagen arbeitsunfähig gewesen sein. Entsprechend ergibt sich bei einer 6-Tage-Woche: 6 ´ 6 = 36 Arbeitstage: Der Kollege muss also an mindestens 36 Arbeitstagen arbeitsunfähig erkrankt gewesen sein. Bei einer Teilzeitbeschäftigung brechen Sie es entsprechend herunter: 6 = 3 ´ 18: Wenn der Kollege nur an 3 Tagen der Woche arbeitet, sind die 6 Wochen erfüllt, wenn er 18 Arbeitstage arbeitsunfähig krank gewesen ist.

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