Frage: Ein Kollege will in Elternzeit gehen, bestimmen wir hier mit? Die Elternzeit hat ja Auswirkungen auf andere Beschäftigte, wir befürchten Überstunden.
Keine Personalratsbeteiligung bei der Elternzeit
Maria Markatou: Differenzieren Sie
Sie müssen differenzieren zwischen der Elternzeit des Kollegen und den daraus möglicherweise resultierenden personellen Maßnahmen für die restliche Belegschaft. Möchte ein Kollege oder eine Kollegin in Elternzeit gehen, muss sie oder er dies dem Dienstherrn anzeigen bzw. einen entsprechenden Antrag bei diesem stellen. Der Dienstherr genehmigt dann den Antrag. Eine Beteiligung des Personalrats ist dabei nicht vorgesehen. Hier sind Sie als Gremium also außen vor.
Wird allerdings für die Elternzeitlerin oder den Elternzeitler eine Ersatzkraft auf Dauer oder befristet eingestellt oder kommt es zu Versetzungen, Überstunden oder anderen Maßnahmen, die Personalratsrechte auslösen, bestimmen Sie bei diesen personellen Maßnahmen auf jeden Fall mit. Aber nicht bei der Elternzeit eines konkreten Kollegen.
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