Frage: Erst hat kürzlich die Bahn gestreikt, dann wurde der Flugverkehr bestreikt. Wir sind ein Personalrat in einem städtischen Alten- und Pflegeheim. Wie ist das bei uns: Darf bei uns eigentlich auch gestreikt werden?
Maria Markatou:
Ja, auch das Pflegepersonal eines Krankenhauses oder eines Alten- und Pflegeheims darf grundsätzlich streiken.
Natürlich muss der Streik rechtlich zulässig sein. Zu Streik aufrufen darf nur eine Gewerkschaft. Und die muss mit dem Arbeitskampf ein tariflich regelbares Ziel erreichen wollen. Das könnte in Ihrem Fall das Arbeitsentgelt sein, aber auch eine personelle Mindestausstattung mit Pflegepersonal.
Weiterhin darf keine tarifliche Friedenspflicht bestehen, die einen Streik ausschließen würde. Das wäre der Fall, wenn es bei Ihnen bereits Tarifverträge geben würde, die für das Streikziel bereits Regelungen enthalten würden.
Besonders problematisch: die Verhältnismäßigkeit
Bei Streiks in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen schauen Gerichte immer ganz genau auf die Verhältnismäßigkeit. Sie und die Gewerkschaft sollten in jedem Fall eine Notfallvereinbarung mit Ihrem Dienstgeber vor einem Streik abschließen. Es muss natürlich sichergestellt sein, dass Patienten durch den Streik nicht zu Schaden kommen.
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