„Dürfen wir als Personalrat Mitarbeiter einfach nach Hause schicken?“

16. Mai 2024

Frage: Wir arbeiten in einem kommunalen Betrieb. Als Personalrat fällt uns immer wieder ein Mitarbeiter auf, der zum einen seine PSA nicht richtig anlegen will und zum anderen auch gegen die UVV (Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften) verstößt. Ich habe ihn schon ein paar Mal vergeblich angesprochen. Es ist ihm aber egal. Wie ist es, kann ich ihn einfach heimschicken? Er ist ja unbelehrbar!

Personalrat hat kein Weisungsrecht

Maria Markatou: Holen Sie sich Rückendeckung durch Sicherheitsbeauftragte

Als Personalrat sind Sie zwar zur Überwachung der Einhaltung aller relevanten Unfallverhütungsvorschriften zuständig, aber das gibt Ihnen kein Weisungsrecht dem Mitarbeiter gegenüber. Sie können ihn ansprechen, dass er seine PSA anlegen muss, dass er die UVV und andere Sicherheitsvorschriften beachten muss. Hält er sich aber nicht daran, dann können Sie ihn nicht abmahnen oder gar nach Hause schicken. Diese Kompetenz folgt nicht aus Ihrem Personalratsamt. Aber natürlich kann ein Personalrat im Einzelfall auch ein weisungsbefugter Vorgesetzter sein, dieser dürfte dann entsprechende Weisungen vornehmen – aber eben als Vorgesetzter und nicht als Personalrat.

 Mein Tipp: In der Arbeitssicherheit ist Petzen erlaubt

Natürlich können Sie den Kollegen nicht einfach so gewähren lassen. Das Verhalten ist (lebens-)gefährlich. Sprechen Sie die Sicherheitsfachkräfte und auch Ihre Dienststellenleitung auf den Sachverhalt an. Diese können zum einen noch mal erläutern, warum es so wichtig ist, die Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten, und dass Zuwiderhandlungen Konsequenzen haben können. Wenn der Mitarbeiter Glück hat, nur eine Abmahnung – wenn er aber Pech hat, folgt aus seinen Handlungen eine schwerwiegende Verletzung. Entweder verletzt er sich selbst oder, was noch schlimmer wäre, er verletzt durch sein trotziges Verhalten andere!

Weisungsrecht
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