Frage: Wir arbeiten in einem kommunalen Betrieb. Als Personalrat fällt uns immer wieder ein Mitarbeiter auf, der zum einen seine PSA nicht richtig anlegen will und zum anderen auch gegen die UVV (Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften) verstößt. Ich habe ihn schon ein paar Mal vergeblich angesprochen. Es ist ihm aber egal. Wie ist es, kann ich ihn einfach heimschicken? Er ist ja unbelehrbar!
Personalrat hat kein Weisungsrecht
Maria Markatou: Holen Sie sich Rückendeckung durch Sicherheitsbeauftragte
Als Personalrat sind Sie zwar zur Überwachung der Einhaltung aller relevanten Unfallverhütungsvorschriften zuständig, aber das gibt Ihnen kein Weisungsrecht dem Mitarbeiter gegenüber. Sie können ihn ansprechen, dass er seine PSA anlegen muss, dass er die UVV und andere Sicherheitsvorschriften beachten muss. Hält er sich aber nicht daran, dann können Sie ihn nicht abmahnen oder gar nach Hause schicken. Diese Kompetenz folgt nicht aus Ihrem Personalratsamt. Aber natürlich kann ein Personalrat im Einzelfall auch ein weisungsbefugter Vorgesetzter sein, dieser dürfte dann entsprechende Weisungen vornehmen – aber eben als Vorgesetzter und nicht als Personalrat.

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