Erneutes Anhörungsverfahren notwendig?

07. Januar 2022

Frage: Einer unserer Kollegen in der Dienststelle wurde außerordentlich entlassen, wir hatten der Kündigung auch zugestimmt. Der Kollege hat zum wiederholten Mal eine sexuelle Belästigung in der Dienststelle begangen. Der Gekündigte erhob eine Kündigungsschutzklage. Vor Gericht wurde die fristlose Kündigung dann in eine ordentliche umgewandelt. Unsere Frage nun: Hätten wir hier nicht noch mal zuvor zur ordentlichen Kündigung angehört werden müssen?

Maria Markatou: Dass vor Gericht außerordentliche Kündigungen zu ordentlichen gemacht werden, ist keine Seltenheit. In Ihrem Fall verwundert es aber doch etwas. Aber das ist nicht Ihre Frage. Sie müssen nicht noch mal erneut angehört werden, denn Sie haben ja sogar der außerordentlichen Kündigung zugestimmt. Dann kann man unterstellen, dass Sie auch der ordentlichen aus demselben Grund zugestimmt hätten. Denn die ordentliche Kündigung trifft den Kollegen ja nicht so hart wie die außerordentliche.

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