Frage: Wir haben eine Kollegin, die 3G absolut nicht einhalten will. Sie ist weder geimpft noch genesen und will auch keinen Test vorlegen. Eine Zeit lang war sie krankgeschrieben, baute dann Freizeitguthaben und Urlaub ab. Sie kann jetzt im Homeoffice arbeiten. Wenn Homeoffice aber nicht geht, heißt das dann immer, dass der Dienstherr die Beschäftigte oder den Beschäftigten nach Hause schicken müsste – ohne Lohn?
Maria Markatou: Grundsätzlich ja – außer Ihr Dienstherr könnte den Testverweigerer isoliert beschäftigen, also wirklich so, dass er gar keinen Kontakt hat oder nur mit so ausreichendem Abstand, dass eine Ansteckung nicht möglich ist (etwa Landesarbeitsgericht München, 26.10.2021, Az. 9 Sa 332/21). Und das wiederum wird in den meisten Fällen nicht möglich sein.
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