Hat unser Kollege gegen die Schweigepflicht verstoßen?

03. Juli 2023

Frage: Wir wurden zu Eingruppierungen angehört. Leider hat ein Kollege nach unserer Beschlussfassung „aus dem Nähkästchen“ geplaudert. In der Kantine hat er vor ein paar Kollegen beim Mittagessen Interna gerade zu hinausposaunt. Wirklich unglaublich. Reicht das für einen Ausschluss aus dem Gremium?

Immer wieder daran erinnern

Weisen Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen aus dem Gremium immer wieder auf ihre Schweigepflicht hin! Schon der kleinste Verstoß kann zum Ausschluss aus dem Personalrat führen. Das muss nicht sein.

Maria Markatou: Ein Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht ist als Grund für ein Ausschlussverfahren geeignet. Denken Sie bitte aber auch immer daran, dass Sie nicht nur bezüglich der Tatsachen eine Schweigepflicht haben, die Sie im Rahmen von Anhörungsverfahren haben, sondern generell auch bezüglich Personalratsinterna. Vergessen Sie dies bitte nicht!

Für einen Ausschluss aus dem Gremium muss grundsätzlich Folgendes vorliegen:

●  Das Mitglied muss eine seiner Amtspflichten verletzt haben (hier also die Pflicht zur Verschwiegenheit).

●  Die Pflichtverletzung muss schwerwiegend sein, leichtere Entgleisungen zählen nicht.

●  Die weitere Amtsausübung muss dadurch untragbar erscheinen.

●  Es muss sich um eine Pflichtverletzung aus der aktuellen Amtszeit handeln.

●  Eine Pflichtverletzung, die während einer vorangegangenen Amtszeit des Personalrats begangen wurde, zählt auch dann nicht, wenn es noch Auswirkungen auf die neue Amtszeit gibt (Bundesarbeitsgericht, 27.7.2016, Az. 7 ABR 4014/15).

Ob es bei Ihrem Kollegen auch ausreicht, das vermag ich nicht zu sagen, da ich hier den ganzen Fall im Detail kennen müsste. Wie steht das restliche Gremium dazu?

Es kann auch hilfreich sein, den Kollegen zu einem Gespräch zu bitten und ihn auf seine Schweigepflicht gesondert und ausdrücklich hinzuweisen. Verstößt er dann wieder dagegen, dann hat er sich ins eigene Fleisch geschnitten. Denn das spricht dann umso mehr für ein Ausschlussverfahren.

Schweigepflicht
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