„Ist die Befristung der Arbeitszeit nur für den Sommer möglich?“

29. Februar 2024

Frage: Wir betreiben in unserer kleinen Gemeinde einen städtischen Minigolfplatz. Das Gelände soll verkauft und privatisiert werden. Nach dem Bebauungsplan ist jedoch eine Bebauung nicht möglich, und deshalb betreibt die Stadt noch immer diesen Platz und wird ihn nicht los. Nun zu unserer Frage: Eine Kollegin und ein Kollege teilen sich die Bewirtschaftung des Platzes, nehmen also Eintrittsgelder, geben Schläger aus und Ähnliches. Sie sind allerdings nur in den Sommermonaten beschäftigt. Ist das eigentlich rechtmäßig? Unsere Kollegin möchte lieber das ganze Jahr über für unsere Gemeinde tätig sein.

Maria Markatou:

Ja, eine solche Vertragsgestaltung ist grundsätzlich möglich. Das hat auch bereits das Bundesarbeitsgericht entschieden: Wird die Arbeitszeit in einem unbefristeten Arbeitsvertrag auf einige Monate pro Jahr begrenzt, kann das rechtmäßig sein, wenn für die übrige Zeit kein Beschäftigungsbedarf besteht (19.11.2019, Az. 7 AZR 582/17).

Diesen ähnlichen Fall gab es zuvor

In dem Urteilsfall war ein Arbeitnehmer bei einer Gemeinde als Bademeister des Freibades tätig. Nach dem Arbeitsvertrag wurde er jeweils für die Saison vom 1.4. bis zum 31.10. eines Kalenderjahres beschäftigt und bezahlt. Dann klagte er und wollte feststellen lassen, dass über den 31.10. hinaus ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht, und er ganzjährig beschäftigt werden müsste.

Unbefristet ja, aber trotzdem nur von April bis Oktober beschäftigt

Der Bademeister hat damals seine Klage verloren. Das Arbeitsverhältnis war tatsächlich unbefristet, hatte aber nur eine Arbeits- und Vergütungspflicht für die Monate April bis Oktober eines jeden Jahres. Und diese Vereinbarung war auch wirksam. Der Bademeister wurde nicht unangemessen benachteiligt, da es tatsächlich nur während der Badesaison Beschäftigungsbedarf für den Bademeister gab.

Fazit: Einzelfall entscheidet

Eine Vereinbarung, nach der ein Arbeitnehmer nur 7 Monate in jedem Jahr arbeiten muss, kann rechtmäßig sein.

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