Frage: Wir möchten einen unserer Kollegen aus dem Gremium ausschließen. Er ist eigentlich in Ordnung, nimmt seine Pflichten als Personalrat aber ganz und gar nicht genau. Er schwänzt häufig die Sitzungen, ohne dass er sich vorher entschuldigt hätte. Auch danach kann er keine plausible Entschuldigung liefern. Wir möchten das nicht mehr länger hinnehmen. Wir hatten über 30 Sitzungen und nur bei 8 war er anwesend. Im Grunde tut es uns leid, weil er ein netter Typ ist. Aber trotzdem … Meinen Sie, das reicht für einen Ausschluss?
Maria Markatou: Meines Erachtens reicht das für einen Ausschluss bereits aus. Es gehört zu den Hauptpflichten eines Personalrats, an den Sitzungen teilzunehmen und zu eventuellen Beschlüssen beizutragen. Dieser Pflicht kann er sich nicht einfach entledigen, weil er keine Lust hat.
Wichtig für Sie ist, dass Sie die Einladungen zu den Sitzungen immer rechtzeitig versenden. Damit ist sichergestellt, dass sich jedes Mitglied des Gremiums entschuldigen kann, sollte es keine Zeit haben, und das Ersatzmitglied informiert werden kann. Das Ersatzmitglied nimmt die Sitzung an Stelle des verhinderten Mitglieds war.
Es reicht übrigens auch nicht, dass ein verhindertes Mitglied nur seinen Vertreter entsendet, ohne sich zu entschuldigen. Eine ordnungsgemäße Entschuldigung gehört zu seinen Pflichten. Also lassen Sie das Ihrem Kollegen nicht mehr länger durchgehen!
Sie können als Gremium schließlich nur funktionieren, wenn sich alle Mitglieder des Personalrats an die Regeln halten. Alles andere würde ins Chaos und irgendwann zu gröberen Fehlern führen. Das können Sie leicht vermeiden.

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