Ist Hinweis auf die Befristung nötig?

18. Januar 2022

Frage: Unsere Dienststellenleitung hat eine interne Stellenausschreibung durchgeführt. Sie hat uns nicht auf eine mögliche Befristung der Stelle hingewiesen. Hätte sie das tun müssen?

Vorbeschäftigung prüfen

Denken Sie an die befristungsfeindliche Vorbeschäftigung. Eine sachgrundlose Befristung ist nicht mit Bewerbern möglich, die schon mal in der Dienststelle beschäftigt waren.

Maria Markatou: Als Arbeitgeber muss Ihre Dienststellenleitung Sie über eine interne Stellenausschreibung informieren. Welche Informationen sie Ihnen dafür genau geben muss, ist allerdings im Gesetz nicht näher geregelt. Vom Sinn und Zweck der bestehenden gesetzlichen Regelungen ausgehend muss eine innerbetriebliche Stellenausschreibung aber bestimmten Mindestanforderungen genügen. Außerdem müssen die für die Stelle in Betracht kommenden Mitarbeiter von der Stellenausschreibung auf alle Fälle Kenntnis nehmen können. Nur so haben sie ja die Chance, sich hierauf zu bewerben.

Hieraus wiederum ergibt sich, dass Folgendes aus der Ausschreibung ersichtlich sein muss:

•  Um welchen Arbeitsplatz handelt es sich genau?

•   Welche Anforderungen (Studium, Ausbildung, Zusatzqualifikationen, zwingende gesundheitliche Voraussetzungen) muss der Bewerber erfüllen?

•  Welche Anforderungen sind wünschenswert, aber nicht zwingend notwendig?

Weitere Informationen – z. B. über eine Befristung oder die Gehaltshöhe – sind dagegen nicht nötig.

MEIN TIPP

Hinweis der Dienststellenleitung schadet nicht

Bitten Sie Ihre Dienststellenleitung, den Hinweis mit aufzunehmen – allein schon, um solche Bewerber zu vermeiden, für die eine befristete Tätigkeit auf der Position nicht infrage kommt. Letztlich dient eine umfassende Information nicht nur der Klarstellung, sondern auch ihrer eigenen Arbeitsentlastung. Sie vergibt sich also nichts.

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