Frage: Unsere Dienststellenleitung hat eine interne Stellenausschreibung durchgeführt. Sie hat uns nicht auf eine mögliche Befristung der Stelle hingewiesen. Hätte sie das tun müssen?
Informationspflicht nicht genau geregelt
Maria Markatou: Was seitens der Dienststellenleitung immer mitgeteilt werden muss
Ihre Dienststellenleitung muss Sie nur über eine interne Stellenausschreibung informieren. Welche Informationen sie Ihnen dabei genau geben muss, ist allerdings im Gesetz nicht näher geregelt. Vom Sinn und Zweck der bestehenden gesetzlichen Regelungen ausgehend muss eine innerbetriebliche Stellenausschreibung aber bestimmten Mindestanforderungen genügen.
Außerdem müssen die für die Stelle in Betracht kommenden Mitarbeiter von der Stellenausschreibung Fälle Kenntnis nehmen können. Nur so haben sie ja die Chance, sich hierauf zu bewerben.
Hieraus wiederum ergibt sich, dass Folgendes aus der Ausschreibung ersichtlich sein muss:
- Um welchen Arbeitsplatz handelt es sich?
- Welche Anforderungen muss der Bewerber erfüllen?
- Weitere Informationen – z. B. über eine Befristung oder die Gehaltshöhe – sind dagegen nicht nötig.
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