„Ist in der Stellenausschreibung ein Hinweis auf die Befristung nötig?“

18. Juli 2024

Frage: Unsere Dienststellenleitung hat eine interne Stellenausschreibung durchgeführt. Sie hat uns nicht auf eine mögliche Befristung der Stelle hingewiesen. Hätte sie das tun müssen?

Informationspflicht nicht genau geregelt

Maria Markatou: Was seitens der Dienststellenleitung immer mitgeteilt werden muss

Ihre Dienststellenleitung muss Sie nur über eine interne Stellenausschreibung informieren. Welche Informationen sie Ihnen dabei genau geben muss, ist allerdings im Gesetz nicht näher geregelt. Vom Sinn und Zweck der bestehenden gesetzlichen Regelungen ausgehend muss eine innerbetriebliche Stellenausschreibung aber bestimmten Mindestanforderungen genügen.

Außerdem müssen die für die Stelle in Betracht kommenden Mitarbeiter von der Stellenausschreibung Fälle Kenntnis nehmen können. Nur so haben sie ja die Chance, sich hierauf zu bewerben.

Hieraus wiederum ergibt sich, dass Folgendes aus der Ausschreibung ersichtlich sein muss:

  • Um welchen Arbeitsplatz handelt es sich?
  • Welche Anforderungen muss der Bewerber erfüllen?
  • Weitere Informationen – z. B. über eine Befristung oder die Gehaltshöhe – sind dagegen nicht nötig.
Mein Tipp: Hinweis aus Gründen der Fairness aufnehmen


Bitten Sie Ihre Dienststellenleitung, den Hinweis mit aufzunehmen – allein schon, um solche Bewerber zu vermeiden, für die eine befristete Tätigkeit auf der Position nicht infrage kommt.

Letztlich dient eine umfassende Information nicht nur der Klarstellung, sondern auch Ihrer Arbeitsentlastung. Zudem ist nur eine umfassende Darstellung auch fair. Sie sorgt für Transparenz, jeder weiß, worauf er sich einlässt.

Stellenausschreibung
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