Frage: „Unser Dienstherr hat sich entschlossen, einen Betriebsarzt zu bestellen. Er möchte hier einen beliebigen ,normalen’ Arzt kontaktieren und wählen. Geht das denn, ist denn jeder Arzt ein Betriebsmediziner?“
Maria Markatou: Schreiten Sie ein!
Ihre Zweifel sind berechtigt. Nicht jeder Arzt ist ein Betriebsmediziner. Möchte ein Arzt als Betriebsarzt tätig werden, muss er eine Zusatzqualifikation erwerben. Diese in der Gestalt einer 3-jährigen Weiterbildung. Ärzte, die diese Weiterbildung nicht gemacht haben, müssen im Rahmen einer Prüfung nachweisen, dass sie einen zum Führen der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ gleichwertigen Wissensstand haben (Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, 13.8.2007, Az. 13 A 2840/04). Zu den Aufgaben des Betriebsarztes/der Betriebsärztin gehören beispielsweise:
- Durchführung von arbeitsmedizinischen und betriebsärztlichen (Vorsorge-)Untersuchungen
- Beratung von Arbeitnehmern und Dienstherren in Fragen der Gesundheitsförderung
- Beratung im Bereich des Arbeitsschutzes
- Beratung zu Gefährdungsbeurteilungen
- regelmäßige Arbeitsstättenbegehungen
- Schulungen zum betrieblichen Gesundheitsschutz
- Prüfung der Ist-Zustände und Verbesserungsmöglichkeiten
- Einleiten von Maßnahmen zum Arbeits-/Gesundheitsschutz
Sagen Sie Ihrem Dienstherrn auch, dass er sich auf alle Fälle die Ernennungsurkunde des Arztes zeigen lassen soll. Denn selbst eine jahrelange betriebsärztliche Tätigkeit ohne Legitimation ersetzt nicht die Prüfung bzw. die Weiterbildung!

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