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Im Gremium sollen Sie als Team agieren. Es kann aber sein, dass ein Großteil des Gremiums einer Ansicht ist und nur ein Personalratsmitglied einen Beschluss für rechtswidrig hält. Hat dann dieses Mitglied das Recht, den Beschluss anzufechten, auch wenn es allein auf weiter Flur steht?
Ja. Jedes Personalratsmitglied hat das Recht, Personalratsbeschlüsse, die es für rechtswidrig hält, vor dem Verwaltungsgericht anzufechten. Es ist ja auch seinem eigenen Gewissen verpflichtet. Meint zum Beispiel ein Mitglied, dass eine Mitbestimmungspflicht vorliegt, hat es das Recht, gerichtlich feststellen zu lassen, dass der Personalrat sein Mitbestimmungsrecht wahrzunehmen hat. Dies selbst dann, wenn das restliche Gremium der Ansicht ist, dass keine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit vorliegt.

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