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Im Personalrat gibt es verschiedene Gruppen (z. B. „Männer“, „Frauen“). Ein Beschluss, den nur eine Gruppe fasst – und der auch nur diese Gruppe betrifft –, wird auch nur von dieser nach außen vertreten. Wenn der Vorsitzende den Beschluss unterzeichnet, darf er ihn dann nach außen vertreten?
Betrifft ein Beschluss in einer Angelegenheit wirklich nur die Angehörigen einer Gruppe, wird dieser Beschluss nur dann vom Vorsitzenden allein unterzeichnet und nach außen vertreten, wenn er selbst der betroffenen Gruppe angehört.
Ist das nicht der Fall, sind die Erklärungen, die durch den Vorsitzenden in dieser Sache getroffen werden, unwirksam. Bedenken Sie dies also immer und beziehen Sie die jeweilige Gruppe immer mit ein!
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