Psychische Belastung als Dienstunfall?

07. November 2023

Frage: Viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind immensen psychischen Belastungen ausgesetzt. Ich denke da an unsere Lehrer, Polizisten und auch Beschäftigte in der Verwaltung mit Kundenkontakt. Kann eine überbordende psychische Belastung ein Dienstunfall sein?

Da tut sich was

Etwas Bewegung ist dagegen bei den posttraumatischen Belastungsstörungen in die Rechtsprechung gekommen. Denn für diesen Bereich hat das Bundessozialgericht entschieden, dass sie als „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt werden können (22.6.2023, Az. B 2 U 11/20 R).

Maria Markatou: Psychische Belastungen an sich eher nicht, wie der folgende aktuelle Fall zeigt:

Ein 46-jähriger ehemaliger Polizeikommissar ist mittlerweile wegen Dienstunfähigkeit im Ruhestand. Nach einer längeren Krankheitszeit wurde er in der Wiedereingliederungsphase mehrere Monate zur Sichtung kinderpornografischen Bildund Videomaterials eingesetzt. Dies führte zu einer attestierten spezifischen stressassoziierten Störung.

Die Störung bestritt der Dienstgeber nicht, auch nicht, dass diese durch die Sichtung der Bilder ausgelöst wurde. Aber die psychische Erkrankung als Dienstunfall anerkennen wollte man auch nicht. Also klagte der Polizist.

Die Richter des Verwaltungsgerichts (VG) in Braunschweig urteilten deutlich:

Nach dem Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) ist ein Dienstunfall als ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, zeitlich und örtlich bestimmbares Ereignis definiert, das einen Körperschaden verursacht. Nach der ständigen Rechtsprechung fallen schädliche Dauereinwirkungen über mehrere Monate nicht unter das Merkmal eines plötzlichen Ereignisses.

Die Erkrankung kann auch nicht mit einer Berufskrankheit gleichgesetzt werden. Das NBeamtVG verweist hierzu auf die Berufskrankheiten-Verordnung des Bundes. In diese Bundes-Verordnung sind bislang noch keine psychischen Erkrankungen aufgenommen worden (VG Braunschweig, 10.8.2023, Az. 7 A 140/22).

Somit sieht es für die psychisch Erkrankten in diesem Bereich leider schlecht aus. Weisen Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen in einem vergleichbaren Fall darauf hin. Dann wissen diese, woran sie sind.

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