Schriftform in die Köpfe bringen

22. Februar 2022

Frage: Immer wieder kommt es vor, dass ein Mitarbeiter in Elternzeit geht. Also wörtlich: einfach geht, ohne schriftlichen Antrag vorher, und dann ist das Geschrei erst mal groß. Wie können wir unseren Kolleginnen und Kollegen klarmachen, dass das so nicht geht?

Schriftform muss sein

Ohne schriftlichen Antrag gibt es keine Elternzeit.

Maria Markatou: Geben Sie doch zusammen mit Ihrer Dienststellenleitung eine Handlungsanleitung heraus: „Elternzeit – so beantragen Sie sie richtig“. Ihre Kolleginnen und Kollegen werden diese Anleitung sicher dankbar annehmen. Schließlich wissen sie dann genau, was zu tun ist.

Formulierungsvorschlag: Bekanntmachung zur Elternzeit

Damit bei der Antragstellung nichts mehr schiefgeht, könnten Sie die folgende Bekanntmachung in Ihr Intranet stellen. Ich hoffe, das hilft Ihren Kolleginnen und Kollegen, den Antrag auch wirklich zu nutzen.

MUSTER­SCHREIBEN: BEKANNTMACHUNG ZUR ELTERNZEIT

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

aus gegebenem Anlass möchten wir Sie darüber informieren, wie ein ordnungsgemäßer Antrag auf Elternzeit zu stellen ist:

Damit die Dienststellenleitung Ihren zeitlichen Wünschen entsprechend Elternzeit gewähren kann, reichen Sie Ihren schriftlichen Antrag spätestens 7 Wochen vor dem von Ihnen gewünschten Beginn der Elternzeit in der Personalabteilung ein. Ihr Antrag muss Ihre verbindliche Erklärung enthalten, in welchem Umfang Sie innerhalb der nächsten 2 Jahre Elternzeit nehmen möchten. Die Elternzeit dürfen Sie dabei auf maximal 2 Zeitabschnitte verteilen.

Beachten Sie: Nur bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise eine kürzere Antragsfrist möglich, z. B. bei einem kurzfristigen Beginn einer Adoptionspflege.

Bei Fragen zur Elternzeit wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung oder an uns, Ihren Personalrat. Ihr Antrag kann denkbar kurz sein, z. B. so:

Hiermit beantrage ich für folgende Zeitabschnitte Elternzeit

0 …………………………………                       0 …………………………………

Datum, Unterschrift: ………………………………………………………………

Viele Grüße und viel Spaß mit dem Nachwuchs, Ihr Personalrat

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