Frage: Einer unserer Kollegen wollte zum wiederholten Mal einen Gehaltsvorschuss. Als er keinen mehr bekam, brach er einen heftigen Streit vom Zaun und ging nach Hause; ihm sei jetzt „schwindelig“. Am nächsten Tag reichte er dann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein. Das ist doch verdächtig: eine Krankheit nach dem Streit. Was meinen Sie?
Maria Markatou: Ich finde das auch verdächtig, keine Frage. Doch arbeitsrechtlich hilft dies leider nicht: Kann außer dem Streit nicht noch mehr vorgetragen werden, etwa dass der Arzt dafür bekannt ist, Gefälligkeitsatteste auszustellen, muss Ihr Dienstherr die Arbeitsunfähigkeit hinnehmen. Arbeitsrechtliche Sanktionen wie eine Kündigung oder auch nur eine Abmahnung würden einer gerichtlichen Prüfung kaum standhalten, denn von einer angekündigten Erkrankung kann man hier noch nicht sprechen.
Treten Sie als Personalrat an diesen Kollegen heran. Er macht sich mit so einem Verhalten mehr als verdächtig. Ihre Dienststellenleitung wird in Zukunft ein Auge auf ihn haben und Indizien (blaue Montage, verlängertes Wochenende und dergleichen) gegen ihn sammeln, bis es dann eben doch für eine Abmahnung bzw. eine Kündigung reicht. Das muss nur aus Ärger über einen nicht gewährten Vorschuss nicht sein.
Zweckmäßiger wäre es, wenn Ihr Kollege seine Finanzen in den Griff bekommt.

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