Frage: Wir sind Personalrat in einem Verkehrsbetrieb, der als behördlicher Eigenbetrieb geführt wird. Viele ältere Kolleginnen und Kollegen haben noch einen Arbeitsvertrag, in dem auf den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) verwiesen wird. Einen entsprechenden Verweis gibt es in den Arbeitsverträgen seit ca. 15 Jahren nicht mehr. Nun zu meiner Frage: Wann gelten denn eigentlich Tarifverträge?
Nicht nur der TVöD greift
Es gibt viele Tarifverträge, die im öffentlichen Dienst und bei anderen öffentlichen Arbeitgebern, wie z. B. den Sozialversicherungsträgern (Bundesagentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung etc.), zur Anwendung kommen.
Maria Markatou: Neben den gesetzlichen Regelungen existieren in Deutschland viele Dienstvereinbarungen und Tarifverträge. Dienstvereinbarungen sind schriftliche Vereinbarungen zwischen dem Dienstherrn und dem Personalrat. Tarifverträge werden in der Regel zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden oder einzelnen Arbeitgebern geschlossen. In Deutschland existieren derzeit ca. 95.000 Tarifverträge.
BEISPIEL
Anwendung eines Tarifvertrags
Stellen Sie sich vor, Sie wären als Angestellte in der Überwachung des ruhenden Verkehrs eingesetzt. Nun möchten Sie Sonderurlaub aus einem wichtigen Grund nach dem TVöD erhalten. Zu Recht?
Sie bekommen den Urlaub jedenfalls nur dann, wenn der TVöD überhaupt auf Ihr Arbeitsverhältnis Anwendung findet. Es muss für jede Dienststtelle und jedes Arbeitsverhältnis im Einzelnen betrachtet werden, ob ein Tarifvertrag zur Anwendung kommt.
Unter 4 Voraussetzungen kann ein Tarifvertrag Anwendung finden:
1. Der Dienstherr und der Arbeitnehmer vereinbaren im Arbeitsvertrag die Geltung eines Tarifvertrags.
2. Der Dienstherr ist Mitglied in einem Arbeitgeberverband und der Arbeitnehmer in der entsprechenden Gewerkschaft. Der Arbeitgeberverband und die Gewerkschaft haben einen Tarifvertrag geschlossen.
3. Es wurde ein Firmentarifvertrag geschlossen.
4. Ein Tarifvertrag ist für allgemeinverbindlich erklärt worden.
Haben Sie eine Anwendbarkeit des TVöD im Arbeitsvertrag vereinbart, können Sie den Sonderurlaub beanspruchen.
Wo der TVöD gilt und was er beinhaltet
Die Landkreise und Gemeinden haben sich zur Wahrung ihrer Interessen als Arbeitgeber zur Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) zusammengeschlossen. Diese schloss sich zur Verhandlung eines Tarifvertrags für ihre Beschäftigten wiederum mit Vertretern der Bundesverwaltung zusammen, sodass für beide Bereiche der TVöD gilt, wobei innerhalb des Tarifvertrags die Regelungen für Bund und Kommunen teilweise unterschiedlich ausfallen.
Die Bundesländer sind größtenteils zur Tarifgemeinschaft deutscher Länder zusammengeschlossen. Hier gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder Lesen Sie den TVöD einfach einmal in einer ruhigen Minute durch. In der Praxis besonders relevante Paragrafen sind die §§ 33, 34, 37 TVöD zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses und zu Ausschlussfristen. Sie finden den TVöD hier: https://kurzelinks.de/TVOED
| ÜBERSICHT: DIE WICHTIGSTEN REGELUNGEN IM TVÖD | |
| § 1 Geltungsbereich | § 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts |
| § 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit | § 26 Erholungsurlaub |
| § 4 Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung | § 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung |
| § 6 Regelmäßige Arbeitszeit | § 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses |
| § 20 Jahressonderzahlung | § 35 Zeugnis |
| § 22 Entgelt im Krankheitsfall | § 37 Ausschlussfrist |
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